alexander e.
© Heinz PatzigAlexander E.
Wegen versuchten Mordes muss sich seit Mittwoch Alexander E. (25) am Landgericht verantworten. Im April hatte der Hartz-IV-Empfänger eine Hure (28) in einer Bordell-Wohnung in der Neefestraße niedergestochen, weil er mit ihr gratis Sex wollte.

Chemnitz. Wie ein Milchbubi wirkte Alexander E. auf der Anklagebank. Doch er ist ein Sex-Gangster mit Vorliebe für Prostituierte.

Am 11. April hatte er gegen 19.30 Uhr bei Hure Melanie B. alias „Angelique“ geklingelt. Sie öffnete, verhandelte mit ihm Sex für 50 Euro. „Ich bat ihn ins Zimmer, drehte ihm den Rücken zu. Plötzlich spürte ich einen Schlag im Rücken“, sagte Melanie B. unter Tränen aus. Doch der Schlag war ein Messerstich mit einer neun Zentimeter langen Klinge.

Nur fünf Euro in der Tasche

E. gestand: „Ich hatte nur fünf Euro bei mir, konnte den Sex nicht bezahlen. Durch das Zustechen wollte ich sie kampfunfähig machen, um mit ihr Sex zu haben.“ Melanie B. wehrte sich, schrie in Todesangst, als sie das Taschenmesser in ihrem Rücken steckend bemerkte. „Er rannte davon. Ich kam in die Klinik, wo der rund drei Zentimeter tiefe Stich genäht wurde“, sagte die Hure vorm Richter. Zwei Tage später wurde E. festgenommen - dank seiner in der Bordell-Wohnung vergessenen Mütze und der daraus gesicherten DNA.

Die DNA war erfasst, denn Alexander E. war sieben Tage vor der Tat verurteilt worden: ein Jahr Haft auf Bewährung - wegen versuchter Vergewaltigung. Bereits 2010 hatte er eine Hure mit einem Messer bedroht, um Gratis-Sex zu erzwingen. Sie konnte sich losreißen, er flüchtete.

Das Urteil wird für Mitte Dezember erwartet.

ary