Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen angeblich rechtswidrige Abhöraktion zurück.

Karlsruhe. Der Prozess gegen drei Helfer der Terrorgruppe al-Qaida geht in eine neue Runde. Die Männer hatten versucht, Lebensversicherungen in Höhe von mehr als 4,3 Millionen Euro abzuschließen, das Geld nach einem fingierten Unfall zu kassieren und damit das Terrornetzwerk zu unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass der Fall erneut aufgerollt werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe es in seinem Urteil versäumt, den Männern nachzuweisen, welchen konkreten Schaden sie den Versicherungen zugefügt hätten, heißt es in der Entscheidung (2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10). Dieser Spruch ist überraschend, da die Betroffenen aus einem anderen Grund nach Karlsruhe gezogen waren. Sie wollten ihre Verurteilung überprüfen lassen, weil sie vor allem durch eine rechtswidrige Abhöraktion ihrer Wohnung - den großen Lauschangriff - überführt worden waren. In dieser Frage folgte das Verfassungsgericht allerdings der Auffassung des BGH: Beweise, die widerrechtlich gewonnen wurden, dürfen im Einzelfall durchaus vor Gericht verwendet werden. Allerdings müssen dafür einige Regeln eingehalten werden. Beim Lauschangriff auf die Betroffenen sei aber der Kernbereich privater Lebensführung respektiert worden.

dpa