Rauchen
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Saarbrücken. In der „Bar Central“ ist alles wieder so wie früher. Die Aschenbecher stehen auf dem Tisch. Die Zigarettenschachtel liegt dort neben dem Glas mit Pastis. Blaue Rauchfäden hängen in der Luft, verziehen sich langsam durch die weit geöffneten Fenster ins Nauwieser Viertel. Das Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition scheint es nicht zu geben. Das absolute Rauchverbot in Gaststätten hat hier nur eines verändert: Vor dem Trinken und Rauchen, müssen Name, Geburtsdatum und Wohnort in eine Liste eingetragen werden.

Wer auf dieser Liste steht, ist Mitglied im Smokey-Raucherclub. Für einmalig drei Euro Beitrag werden die Raucher und Nichtraucher Teil eines exclusiven Zirkels - eines nicht eingetragenen Vereins, der im Vereinslokal „Bar Central“ von Inhaberin Josefine Rühl bewirtet wird. Über 500 Mitglieder sind es nach knapp drei Wochen. Die bestellten Ausweise reichten erstmal nur bis zum Buchstaben T. Ob die neue, alte Freiheit für Raucher zulässig ist, bezweifeln die Saarbrücker Stadtverwaltung und das Gesundheitsministerium allerdings.

Christina Hennrich will es genau wissen: Sie hat Smokey mit ins Leben gerufen. Einerseits um bei ruhigen Jazz-Klängen in der Bar gemeinsam mit anderen ihre Rauchwolken in die Luft blasen zu können.

Andererseits spricht sie mit der glimmenden Zigarette zwischen Ring- und Zeigefinger von Freiheitsrechten, die sie in Anspruch nehmen will, „einschließlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“. Die Vereinigung im mutmaßlich ersten Raucherclub des Saarlandes: ein Akt mit rechtlicher und politischer Dimension. Eines der Mitglieder, „ein Witzbold“, habe sich als Grünenchef Hubert Ulrich in die Liste eingetragen, erzählt Hennrich.

Ulrich hatte sich in der Konstellation mit FDP und CDU für das absolute Rauchverbot stark gemacht. Mitte März wurde das Gesetz vom saarländischen Verfassungsgerichtshof für verfassungskonform erklärt. Seither sind die Ascher in den Kneipen Tabu. Es drohen Strafen bis zum Konzessionsentzug. In der „Bar Central“ soll die Konzession vorläufig ruhen, sagt Christina Hennrich. Das Gewerbe von Wirtin Rühl umgemeldet werden zur „Gastgeberin eines Raucherclubs“.

Ob das Modell eine Zukunft hat, ist ungewiss. Hennrich ist bereit, den Rechtsweg zu bestreiten. Die Saarbrücker Stadtverwaltung prüft derweil den Fall. Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth will dies abwarten, ist aber grundsätzlich skeptisch: „Umgehungsversuche des Rauchverbots sind bundesweit da. Sie scheitern überall.“

Wohlfarth sieht die Zugänglichkeit zum Clublokal gegeben, wenn es sich um einen offenen Verein handelt. Auch im Gesundheitsministerium werden Raucherclubs kritisch gesehen. Das Ministerium verweist darauf, dass „die Gaststätteneigenschaft“ nicht von der Konzession abhänge, sondern ob Speisen oder Getränke angeboten werden. Die rechtliche Beurteilung solcher Fälle sei Sache der Ordnungsämter.