Rauchverbot
© UnbekanntDer Affentanz, der in Österreich seit Jahren rund ums Rauchverbot vollzogen wird, ist inzwischen unerträglich.
In Österreich herrscht Ausspähkrieg. Als Gäste verkleidet, schmuggeln sich Spione an wichtige Orte, beobachten schweigend und gehen wieder. Sie verfassen gesalzene Berichte - und obwohl diese bei den Adressaten vielfach in Schubladen verschwinden, lassen sie nicht locker und kommen noch ein zweites Mal. Werden sie dann entdeckt und man will sie vor die Tür setzen, sind sie gebrieft: Die Gesetzesstellen, die ihre Anwesenheit rechtfertigen, kennen sie gut.

So geschieht es in Theatern und Kinos, in Einkaufzentren, grenznahen Autobahnraststätten, Wirtshäusern - aber auch in ganz normalen Kaffees, Wirtshäusern und Restaurants. Und alles nur wegen des Griffs zum Packerl, und darauffolgendem lust- bis suchtvollen oralen Produzierens von Zigarettenrauch. Dieses ist seit 1. Juli 2010 laut Tabakgesetz in öffentlichen Einrichtungen und gastronomischen Lokalen verboten, von abgetrennten kleinen Raucherzimmern abgesehen oder wenn das Lokal weniger als 50 Quadratmeter Fläche hat oder aus sicherheits- oder bautechnischen Gründen nicht geteilt werden kann.

Deutliche Regelungen

Das klingt, wenn schon nicht wirklich einfach, so doch einigermaßen deutlich. Die Probleme mit aufdringlich empfundenem blauem Dunst sollten damit gelöst sein; und wer, was durchaus verständlich ist, Probleme mit dem Beelzebubaustreiben auf dem Tabaksektor hat, sollte sich politisch gegen die EU-weite Verbotspolitik wehren.

Doch, mitnichten! Die Einhaltung der Regeln wird von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich nicht kontrolliert. Vielmehr reagieren diese nur auf Zuruf - sprich Anzeige - hin. Und üben auch dann oftmals keine Nachschau vor Ort, sondern verlassen sich auf Zeugenaussagen. Das ist Behördenversäumnis, das Bürger gegen Bürger aufbringt, das böses Blut schafft. Das Rauchgegner zu "Rauchersheriffs" (rauchersheriff.at) werden lässt und langatmige Rechtsstreit über Hausverbote zur Folge hat. Zum Beispiel in Einkaufszentren, wo laut Tabakgesetz nicht geraucht werden darf, aber vielfach weiter munter gequalmt wird. Weil die, die gegen das Rauchen sind, erst gar nicht hereingelassen werden.

Volksanwaltschaft kritisiert

Volksanwalt Peter Kostelka hat diese Zustände bei der Vorstellung des Volksanwalts-Jahresberichts 2010 jetzt als Defizit beim Gesetzvollzug kritisiert. Bürger würden gezwungen, Behördenaufgaben zu übernehmen. Man kann ihm nur beipflichten, denn der Affentanz, der in Österreich seit Jahren rund ums Rauchverbot vollzogen wird, ist inzwischen unerträglich. Warum fällt die Umsetzung von Rauchverboten in Österreich so schwer? Aus Angst vor Zusatzausgaben für Behördenkontrollen? Vor konzertiertem Gastronomenfrust? Als passiver Widerstand gegen als unzumutbar empfundenen Regeln? Oder vielleicht schlicht und einfach aus Wurschtigkeit?