Die Ärzteschaft hat in zentralen ethischen Fragen ihre Position neu bestimmt. Der Deutsche Ärztetag plädierte am Mittwoch in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Ärzte „dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“.

Sterbehilfe
© dpa"Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."
Der Ärztetag in Kiel hat ein Verbot der Sterbehilfe beschlossen. Die Ärzte dürfen demnach keine Hilfe zur Selbsttötung auch bei todkranken Patienten leisten. Ein entsprechender Vorstandsantrag der Bundesärztekammer fand nach kontroversen Debatte am Mittwoch in Kiel eine Mehrheit.

Dafür stimmten 166 Delegierte, dagegen 56, es enthielten sich 7. Mehrere Delegierte hatten sich vehement gegen ein Verbot gewandt. Mehrere Änderungsanträge lagen vor. Nach der bisherigen Berufsordnung dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden „nicht aktiv verkürzen“. Nun heißt es: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

Gleichzeitig forderte der Ärztetag eine bessere Versorgung für Sterbenskranke mit dem Ziel, dass sie ihre letzte Lebensphase möglichst schmerzfrei und zuhause verbringen können. Das soll über eine allgemeine ambulante Palliativversorgung und, wenn nötig, über Teams von Spezialisten gewährleistet werden.

In einer von der Kammer selbst in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 waren 30 Prozent der Ärzte für eine Regelung, die einem Arzt erlaubt, einen Todkranken beim Suizid zu unterstützen - etwa mit tödlichen Medikamenten, die der Patient selbst einnimmt.

„Wir wollen das Leid der Wartelisten stoppen“

Auch beim Transplantationsrecht wird im Bundestag eine Änderung erwogen - und der Ärztetag gab dafür eine Empfehlung ab: Toten sollen Organe entnommen werden dürfen, sofern nicht sie selbst zu Lebzeiten oder ihre Verwandten nach dem Tod widersprechen. Hoppe sagte, damit werde auch in Deutschland eine „modifizierte Widerspruchsregelung“ zumindest diskutiert.

Der Beschluss spricht vom „Modell einer Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht“. Derzeit gilt: Organe werden nur entnommen, wenn man zu Lebzeiten die Bereitschaft dafür zu erkennen gibt. Die Ärzte begründen die Änderung mit dem langen Warten von rund 12.000 Schwerkranken auf lebensrettende Spenderorgane. Jeden Tag würden drei von ihnen sterben, weil ihnen nicht geholfen werden könne. „Wir wollen das Leid der Wartelisten stoppen“, sagte Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.