Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen zwei Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims in Beyernaumburg im Kreis Mansfeld-Südharz. Die Frauen sollen einen Mann in einem Pflegeheim zu heiß gebadet haben. Die Obduktion ergab, dass der Mann an den schweren Verbrühungen gestorben ist.
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Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen zwei Mitarbeiterinnen eines Pflegeheims in Beyernaumburg in der Einheitsgemeinde Allstedt. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Klaus Wiechmann, dem MDR bestätigt.

Die beiden Pflegerinnen sollen Ende Februar einen halbseitig gelähmten Mann viel zu heiß gebadet haben. Der 79-Jährige erlitt schwere Verbrühungen. Er konnte wegen eines Schlaganfalls nicht sprechen und somit keine Hilfe rufen. Als die Pflegerinnen den Vorfall bemerkten, wurde ein Notarzt gerufen. Er hat den Mann in eine Spezialklinik nach Halle bringen lassen, wo er etwa eine Woche später verstarb. Die Obduktion ergab, dass der Mann an den schweren Verbrühungen gestorben ist.

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Die Geschäftsleitung des betroffenen Heims "Villa Terra" sei schockiert, berichtete ein MDR-Reporter. Die beiden Pflegerinnen sind 49 und 53 Jahre alt und waren noch nicht lange in der Einrichtung. Die eine Frau ist laut Angaben des Heims ausgebildete Krankenschwester und war seit Dezember 2016 angestellt. Ihre dreimonatige Probezeit wurde nicht verlängert. Die andere Frau war eine Hilfspflegekraft. Sie hatte erst seit 1. Februar dort gearbeitet hat. Ihr wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls gekündigt.

Einrichtung bekam Bestnoten

Träger des Pflegeheims ist nach MDR-Recherchen die Projekt 3 gGmbH, die insgesamt zehn Heime im Südharz und auch in der Eifel betreibt. Dazu zählen neben Altenheimen auch Heime für Menschen mit Suchterkrankung oder geistiger Behinderung. Die Einrichtungen in Beyernaumburg, "Villa Aura" und "Villa Terra", bekam vom AOK Pflegeheimnavigator Bestnoten.

Der Träger sagte dem MDR, in "Villa Aura" und "Villa Terra" würden derzeit 100 Menschen von 75 Mitarbeitern betreut. Zudem stellte er klar, dass nicht gegen den Träger ermittelt werde, sondern gegen die ehemaligen Mitarbeiterinnen.