Richter
© Ulli Deck/dapdProzessebbe in Thueringer Gerichtssaelen ARCHIV: Ein hoelzerner Hammer liegt auf einer Richterbank (Foto vom 26.07.05). Im vergangenen Jahr 2010 haben so wenige Menschen vor Thueringer Gerichten gestanden wie seit 13 Jahren nicht mehr. Die Zahl der Angeklagten ging binnen eines Jahres um 6,4 Prozent auf 26.725 Personen zurueck, wie das Statistische Landesamt am Dienstag (12.07.11) in Erfurt mitteilte.

Immer wieder kommt es zu Justizirrtümern - aufgrund von Ignoranz, Unkenntnis oder einer Verkettung unglücklicher Umstände. Deshalb muss sich der Rechtsstaat die Frage stellen, welchen Ausgleich er in solchen Fällen zugestehen sollte. Bislang ist der Umgang mit den Opfern schäbig und würdelos.

Der Fall erregte einige Aufmerksamkeit: Kürzlich sprach das Kasseler Landgericht einen Biologielehrer nach fünfjähriger Haft vom Vorwurf der Vergewaltigung frei - wegen erwiesener Unschuld. Die einzige Belastungszeugin hatte sich als chronische Lügnerin entpuppt, die es offenbar auf den Posten des Lehrers abgesehen hatte.

Auch der Lehrer hatte während des Verfahrens stets seine Unschuld beteuert, doch die Richter glaubten der weinenden Frau, nicht dem leicht aufbrausenden Mann. Auch in der Haftzeit blieb er bei seiner Darstellung. Die Justiz aber wertete dies als Beleg für seine mangelnde Einsicht und verweigerte ihm eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung.

Die Richter hatten im Jahr 2002 furchtbar geirrt. Der Fall des Lehrers ist ein besonders drastisches Beispiel, doch es kommt immer wieder vor, dass sich trotz aller rechtsstaatlichen Sicherheit Bürger ohne nachweisbare Schuld in den Maschen der Strafgesetze verfangen. Gleichgültig, ob aus Ignoranz, Unkenntnis oder der Verkettung unglücklicher Umstände - Justizirrtümer wird es immer geben.

Entsprechend muss sich auch ein Rechtsstaat die Frage stellen, welchen Ausgleich er jemandem zugesteht, der sich zu Unrecht im Fokus von Ermittlungsmaßnahmen wiederfindet, gegen den irrtümlich Untersuchungshaft angeordnet wird oder der gar nach einem umfangreichen Strafprozess zu Unrecht verurteilt wird und Monate oder gar über Jahre hinweg unschuldig hinter Gittern saß. Es ist die Frage, welche Wertschätzung der Staat einem Menschen zukommen lässt, dessen Würde er nicht geschützt, sondern verletzt hat.

Die Antwort ist, zumal für einen Rechtsstaat wie den unsrigen, beschämend. Für jeden Monat, den der Mann zu Unrecht in Haft saß, bekommt er nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro, das sind 25 Euro am Tag. Es steht ihm natürlich frei, weitere Schäden geltend zu machen, zum Beispiel die Kosten seiner Verteidigung oder seinen Verdienstausfall. Voraussetzung ist allerdings, dass er in einem bürokratischen Verfahren jede einzelne Schadensposition belegt und beweist und darlegt, dass die Schäden nicht auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wären. Zumindest bei längeren Haftstrafen ist dies ein geradezu aussichtsloses Unterfangen.

25 Euro also für einen Tag. Das ist nur ein bisschen mehr als ein Euro für jede Stunde, die ein Unschuldiger in Haft verbringt. Man muss sich einmal vorstellen, was es heißt, im Gefängnis zu sitzen, ohne eine Straftat begangen zu haben. Unschuldig inhaftiert zu sein, bedeutet nicht nur den Verlust der Freiheit und der Selbstbestimmung - der Entzug der Freiheit ist die schwerste Strafe, die das bundesdeutsche Gesetz vorsieht.

Unschuldig inhaftiert zu sein, bedeutet immer auch ein kaum vorstellbares Maß an Verzweiflung über die Aussichtslosigkeit der eigenen Lage. Niemand schenkt den Unschuldsbeteuerungen Glauben. Und irgendwann erhält er nicht einmal mehr Gehör.

Gleichwohl dient manchem Justizpolitiker der Hinweis auf die materielle Schadenersatzverpflichtung des Staates als Beruhigungsmittel in der Diskussion über eine angemessene Entschädigungszahlung. Einer solchen Argumentation vergleichbar wäre es, wenn dem schwer verletzten Opfer eines Verkehrsunfalls der Anspruch auf ein Schmerzensgeld verwehrt wird, mit dem Argument, es würden doch sein Fahrzeug wiederhergestellt und die Behandlungskosten übernommen.

Gerade in der Höhe des Schmerzensgeldes aber drückt sich die Wertschätzung und das Mitgefühl für das Opfer aus. Im selben Jahr, in dem der Lehrer zu Unrecht verurteilt wurde, entschied das Landgericht Frankfurt, dass ein Kläger, dessen Australienreise schiefgegangen war, 72 Euro für jeden Urlaubstag zu erhalten habe.

Da wird mit Händen greifbar, wie gering die Wertschätzung des Rechtsstaates für unschuldig inhaftierte Menschen in der Bundesrepublik ist. In Österreich bekommen sie hundert Euro pro Tag bezahlt - sogar dann, wenn sie einen Freispruch im Zweifel erhalten haben. Der Lehrer aus Hessen hätte in Österreich mehr als 150 000 Euro bekommen. Auch diese Summe würde sein Leid nicht ungeschehen machen, sie würde ihm aber ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.

Nicht nur die Höhe der Entschädigung ist unwürdig, auch die politische Diskussion darüber beschämt. Nachdem mehr als zwanzig Jahre eine Diskussion des Themas peinlich vermieden wurde, konnte sich die Justizministerkonferenz im Herbst 2008 tatsächlich dazu durchringen, die bis damals gültige Entschädigung in Höhe von elf Euro überhaupt erst auf 25 Euro zu erhöhen. Dies geschah aber auch erst auf Druck der Anwaltschaft hin, nachdem zuvor noch ernsthaft über eine Erhöhung auf nur 16 oder 20 Euro diskutiert wurde.

Die Kleinmütigkeit der Debatte lässt sich keineswegs mit fiskalischen Erwägungen begründen. Im Jahr 2007 wurden in der ganzen Bundesrepublik gerade einmal 750.000 Euro an Justizopfer ausgezahlt. Es war schon zynisch, als damals der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU), der den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehatte, erklärte, eine Haftentschädigung dürfe keine "Lizenz zum Geldabholen" werden.

Das ist der eigentliche Skandal, nicht nur die geringe Höhe der Entschädigung. Der Rechtsstaat Bundesrepublik zeigt hier, wie wenig ihm die Opfer wert sind, die durch staatliches Handeln geschädigt wurden - und selbst das Wenige gewährt er nur mit dem Ausdruck höchsten Misstrauens.

Zu Recht erhalten entlassene Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftzeit vielfältige Unterstützung zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wer unschuldig in Haft saß, steht genauso, vielleicht noch mehr vor den Trümmern seines Lebens. Der Arbeitsplatz ist gekündigt, die Wohnung geräumt, Freunde sind verloren, und die Familie ist oft genug zerrüttet. Und trotzdem werden die Justizopfer völlig alleine gelassen.

Die Justiz tut sich schwer mit ihren Fehlern. Es ist an der Zeit, dass dieses Tabu einem offenen gesellschaftlichen Diskurs weicht. Die Stärke unseres Rechtsstaates zeigt sich gerade auch im Umgang mit denjenigen, die unter seinen Fehlentscheidungen zu leiden haben.

Ulrich Schellenberg ist Rechtsanwalt und Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.