Parteien müssen nicht abwechselnd Männer und Frauen aufstellen: Die AfD hat erfolgreich gegen paritätische Wahllisten vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geklagt.
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© dpaLandtag in Thüringen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Landesgesetz zur paritätischen Besetzung von Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien für nichtig erklärt. Das Gericht gab damit einer Klage der AfD statt. Es ist bundesweit die erste Entscheidung zu einem zur Erhöhung der Frauenanteile in den Parlamenten gedachten Paritätsgesetz.

Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung. Die Wählerinnen und Wähler könnten so nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen.

Die Regelung, wonach die Landeslisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, war im vergangenen Jahr von der damaligen Regierung aus Linke, SPD und Grünen beschlossen worden. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Die Thüringer AfD hatte in ihrer Klage argumentiert, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten ist, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen.


Kommentar: Es kann nicht durch eine äußere Verordnung oder einen Zwang erreicht werden, dass eine Gleichberechtigung hergestellt wird. Entweder ist eine Führungsperson - egal ob männlich oder weiblich - kompetent oder sie ist es eben nicht. Leider muss heutzutage aber hinterfragt werden, ob es überhaupt noch kompetente Führungspersonen gibt.


Thüringer Urteil könnte Vorbild für Brandenburg sein

Zuvor hatte bereits der Brandenburger Landtag den Weg für eine Paritätsregelung frei gemacht. In beiden Bundesländern gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken. Die Entscheidung in Thüringen könnte nun eine Signalwirkung auf Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.

In den Landesparlamenten sind zum Teil deutlich mehr Männer als Frauen vertreten. Vorbild für eine möglichst gleiche Verteilung ist Hamburg, wo 43,9 Prozent der Abgeordneten Frauen sind, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. In Sachsen-Anhalt sind dagegen nur 21,8 Prozent der Abgeordneten weiblich. Damit ist das Bundesland Schlusslicht bei der Parität.

dpa, AFP