Seitdem die Corona-Hysterie Deutschland erfasst hat, wurden dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen der vom Bundestag im März beschlossenen "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch das Infektionsschutzgesetz Sonderrechte zugesprochen, die aus verfassungsrechtlicher Sicht noch vor Corona undenkbar gewesen wären. Während Spahn dadurch ohne demokratische Legimitierung drastische Maßnahmen aussprechen darf, sollte dieses Gesetz eigentlich nur bis Ende März 2021 gelten. Jetzt will Spahn die Sonderrechte auf unbestimmte Zeit verlängern.
Jens Spahn
© www.globallookpress.com Mika Schmidt/Keystone Press AgencyGesundheitsminister Jens Spahn möchte seine Sondervollmachten laut einem Gesetzesentwurf "verstetigen".
Die COVID-19-Pandemie hat Jens Spahn zum mächtigsten Minister des Kabinetts unter Kanzlerin Angela Merkel gemacht. Die vom Bundestag im März beschlossene "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu Sonderrechten, die vor einem Jahr aus verfassungsrechtlicher Sicht noch undenkbar gewesen wären. Doch dann kam Corona.

Als der Bundestag im Mai die bestehenden gesetzlichen Sonderrechte "zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage" verlängerte, gab es aus den Reihen der Opposition schwere Bedenken.

~ RT Deutsch
Es ist von einer Verstetigung dieser orwellschen Regelungen die Rede.
Jens Spahn will aber nun die Sonderrechte, die ihm der Bundestag bis März 2021 eingeräumt hat, auf unbestimmte Zeit verlängern. So heißt es laut einem dpa-Bericht in einem aktuellen Gesetzesentwurf, der jetzt zwischen den Ministerien abgestimmt wird, die bisherigen Regelungen sollten - "unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist" - "verstetigt" werden. Zur Frage, was das konkret heißt, wollte sich eine Ministeriumssprecherin am Montag in der Bundespressekonferenz nicht äußern.

Verfassungsrechtliche Bedenken angesichts der von ihm als "größte Freiheitseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik" bezeichneten Sondermaßnahmen, die nun zeitlich entfristet werden sollen, lässt Spahn nicht gelten. "Natürlich müsse das im Bundestag weiter diskutiert werden", so der Gesundheitsminister in einem Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin.
"Das ist ja nicht irgendwie Willkür oder Zufall, dass es entsprechende Möglichkeiten für den Bund, für den Bundesminister gibt oder für die Länder, sondern das sind gesetzliche Grundlagen, vom Bundestag beschlossene Grundlagen."
Auf die Frage, warum die Rahmenbedingungen nach der akuten Übergangssituation nicht wieder vom Bundestag festgelegt werden sollten, sagte Spahn: "Das werden sie ja auch weiterhin, wie es ja auch in unserem vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz so wäre, dass der Bundestag die Regeln festsetzt."

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Ebenfalls soll Spahn weiterhin eigenmächtig Verordnungen erlassen können.
Mit der Vorlage sollen dem Gesundheitsministerium weitgehende Befugnisse eingeräumt werden, berichtet das Deutsche Ärzteblatt, dem der Gesetzesentwurf vorliegt. Spahn soll demnach weiter eigenmächtig Verordnungen erlassen können, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist".

In der vergangenen Woche äußerten Verfassungsrechtler, darunter der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, erneut ihre Bedenken gegenüber dem weitgehend "exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen". Und auch aus den Reihen der Opposition wird die Kritik am Vorgehen der Bundesregierung immer lauter - und die Wiedereinsetzung des Parlaments als gesetzgebende Kraft gefordert, wie es die Verfassung vorsieht.

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