Zwei Männer sollen Bomben aus Kühlelementen und Säure geplant haben. Die Polizei griff zu, bevor es zu spät war. Nun ist der Fahndungserfolg in Gefahr.

Sechs Wochen nach dem Zugriff auf zwei Terrorverdächtige in Berlin bekommt der Coup Kratzer: Das Kammergericht setzte die arabischstämmigen Männer auf freien Fuß. Aus Sicht der Richter bestehe kein dringender Tatverdacht, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Er hob hervor: "Die Ermittlungen gehen weiter." Die beiden seien weiterhin verdächtig, auch wenn sie nicht mehr in Untersuchungshaft säßen.

Die Männer im Alter von 24 und 28 Jahren waren Anfang September festgenommen worden - drei Tage vor dem Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September und zwei Wochen vor dem Besuch Papst Benedikts XVI. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sah in der Festnahme einen Beleg, "dass der Terrorismus weiterhin eine sehr reale Bedrohung darstellt" und warnte, die Wachsamkeit in Deutschland dürfe nicht nachlassen.

Die Ermittler warfen den Männern vor, einen Bombenanschlag geplant und dafür Chemikalien bestellt zu haben. Fahnder durchsuchten die Wohnungen der Männer in Kreuzberg und Neukölln sowie Räume eines islamischen Kulturvereins und einer Moschee in Wedding.

Zwei Betrieben in Berlin und Baden-Württemberg waren Bestellungen der Männer in verdächtiger Menge aufgefallen. Die bestellte Säure und Kühlelemente waren nach Ermittlerangaben für einen Sprengsatz von erheblicher Wirkung geeignet.

Was die Verdächtigen genau planten oder wem ein Anschlag gelten sollte, wurde nicht bekannt. "Das Gericht hat entschieden, dass die Indizien für einen dringenden Tatverdacht und damit den Untersuchungshaftbefehl nicht reichen", begründete Steltner die Freilassung am Mittwoch.

Nach Informationen von Spiegel Online befand das Kammergericht, dass die Ermittler zu früh zugegriffen hätten. Dabei hatten sie den 28-Jährigen aus dem Gaza-Streifen und den 24-Jährigen mit deutschem Pass und libanesischen Wurzeln monatelang überwacht.

Von einem geplanten islamistischen Anschlag wollten die Ermittler aber schon damals nicht sprechen. Bei solch schwerwiegenden Verbrechen zieht normalerweise die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich. In diesem Fall hielt die Karlsruher Behörde aber zurück.

Die Festgenommenen waren auf Grundlage des Paragrafen 89 a des Strafgesetzbuches festgenommen worden, der erst 2009 geschaffen worden war. Danach ist auch die Vorbereitung eines Terroranschlags strafbar.