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Die Schwarz-Gelbe Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP unter Leitung von Angela Merkel kommt aus der Kritik nicht heraus. Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht zu einem Eilantrag zur Kontrolle des Eurostabilitätsfond der Bundesregierung eine erneute Ohrfeige verpasst:
Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass ein neues Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF rechtmäßig ist. Das Gericht gab einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.
Zur Begründung hieß es, bis zur endgültigen Entscheidung könnte das Sondergremium sonst Entscheidungen treffen, “die die Statusrechte der Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berühren”. Eine Verletzung der Abgeordnetenrechte wäre auch nicht mehr rückgängig zu machen, wenn die Bundesrepublik völkerrechtlich bindende Verpflichtungen erst einmal übernommen habe.

Überraschend ist das nicht, steht es doch in guter Tradition zu den sich bedauerlicher Weise in Berlin abzeichnenden Tendenzen, das Grundgesetz bis an die Grenze des Belastbaren zu strapazieren. Ein weiteres Beispiel ist der Umgang mit dem Urteil des BVerfG zum Wahlrecht:

Dieses wurde bereits 2008(!) als nicht Verfassungskonform gebrandmarkt. Eine Frist, ein neues und der Verfassung entsprechendes Wahlrecht zu erstellen, ließ die Bundesregierung am 30.06.2011 ergebnislos verstreichen. Ende September 2011 ließ man sich dann dazu herab, das Wahlrecht zu “reformieren”. Das neue Wahlgesetz machte jedoch schnell deutlich, dass man seitens der Regierung kein Interesse hat, die Missstände zu beheben.

Wie “Mehr Demokratie” nun mitteilt, beabsichtigt der Verein nun mehr vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen - und sucht hierfür moralische und finanzielle Unterstützung:
Wir klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen das von CDU und FDP vorgeschlagene und vom Bundestag beschlossene neue Wahlgesetz. Zum einen muss das negative Stimmgewicht beseitigt werden. Zum anderen fordern wir ein faires Wahlrecht ohne Verzerrung durch Überhangmandate.
Angesichts der seit September lauter werdenden Kritik an den Taschenspielertricks der Regierung kann man annehmen, dass “Mehr Demokratie” hier erfolgreich sein wird. Bleibt nur die Frage, wie viele bewusste und unbewusste Verfassungsverstöße eine Regierung sich eigentlich ungestraft erlauben darf?