Justitia
© picture alliance / dpa
Berlin/ Deutschland - Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin über ein Einsichtsgesuch in eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über UFOs und Außerirdische, deren Erforschung und offizielle Positionen der deutsche Bundesregierung, brachte es im Dezember vergangenen Jahres den Tag: Der Deutsche Bundestag, bzw. dessen Wissenschaftliche Dienste, schaffen Wissen nur für Parlamentarier (...wir berichteten, s. Links). Die Piratenpartei kritisiert nun die Haltung der Bundestagsverwaltung und fordert für alle Bürger freien Zugang zu den Dokumenten.

Einsicht in die Ergebnisse dieser Ausarbeitungen, die - wie im Fall der Ausarbeitung zum Thema UFOs und Außerirdisches Leben - durchaus den offiziellen politischen Positionen und Sprachregelungen der Politiker widersprechen können, wollen sich die Parlamentarier vorbehalten und in Einzelfällen sogar gänzlich verweigern. Diese Position wird derzeit durch weitere Instanzen erstritten.

"Für mich ist es selbstverständlich, dass wissenschaftliche Arbeiten, Gutachten und Analysen, die aus Steuermitteln finanziert werden, für den allgemeinen Gebrauch freizugeben sind", meint Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein in einer Presseerklärung der Partei (piratenpartei.de). "Die Abgeordneten im Bundestag vertreten die Bürger. Wieso sollten Bürger nicht das gleiche Recht auf Informationen haben?"

In seinem Urteil bezog sich das Gericht auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das interessierten Bürgern Einblick in die politischen Entscheidungswege erlauben soll. "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum sich Bürger ihr Einsichtsrecht für Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste erklagen müssen, nachdem das Parlament selbst zuvor das Gesetz zur Informationsfreiheit erlassen hat", kritisiert Schmidt.

Der Bericht des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" selbst, wie er u.a. der Redaktion von "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten bereits im Frühjahr 2010) widerspricht in einer seiner Schlussfolgerungen der seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vertretenen Position, dass man kein Interesse und Forschungsbedarf bezüglich unidentifizierter Flugobjekte habe. Zuletzt hatte sich der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet:
(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt.
Gleichwohl liegt es für den "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" durchaus nahe, dass deutsche Stellen derlei Forschungen im Geheimen betreiben:
Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.
Tatsächlich bestätigten nur kurze Zeit später die Ergebnisse der Nachforschungen der "Deutschsprachigen Forschungsgesellschaft für UFO-Forschung" (DEGUFO, degufo.de) offiziell, dass eine ressortübergreifende Institution des Bundes Akten über die Sichtungsmeldungen unbekannter fliegender Objekte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verwaltet. Doch auch hier gilt bis heute: Eine Freigabe dieser Akten zur zivilen Erforschung der in diesen Akten beinhalteten Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte und deren und Untersuchungsergebnisse ist allerdings nicht gewünscht (...wir berichteten).

In Deutschland setzt sich "Exopolitik Deutschland" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt:
Der Richterspruch ist ein erster Schritt hin zu wahrer Informationsfreiheit auch in Deutschland. Ich bin optimistisch, dass die Folgeinstanzen ähnlich entscheiden werden. Früher oder später muss auch die deutsche Regierung bekannt geben, was sie über UFOs weiß. 19 Länder haben dies bereits getan. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um unnötige Spekulationen und Verschwörungstheorien zu vermeiden.
grenzwissenschaft-aktuell.de / piratenpartei.de / exopolitik.org / degufo.de