
Auch wenn jeder ihre Wut verstehen kann, das war „ Selbstjustiz in reinster Form“, sagt Hannelore Heneweer, Vertreterin der Staatsanwaltschaft und macht klar: „Der Staat ist hier der der straft und keine einzelne Person.“ Doch Milde ist angesagt für die menschlich verständliche Aktion: Wegen gefährlicher Körperverletzung gibt es Geldstrafen für Stiefvater und -großvater (2700 und 2340 Euro), die zur Bewährung ausgesetzt werden. Das heißt, zahlen müssen die bislang unbestraften Männer diese Summen nicht, sondern eine von Amtsrichterin Dreher zusätzlich verhängte Geldbuße von je 500 Euro. Die muss auch der Freund der Familie zahlen, gegen den das Verfahren eingestellt wird.
Faustschlag ins Gesicht ohne Reue
Das Mädchen hatte am Tag vor dem Rachefeldzug ihrer Familie bei ihrer Freundin übernachtet. Dabei wurde sie von deren Vater (50) missbraucht. Zu den Übergriffen kam es, als sie auf seinem Schoß saß, daneben seine eigene Tochter. Sie planten vor dem Computer einen Schwimmbadbesuch. Die Polizei war noch gar nicht eingeschaltet, als die Männer sich am Tag darauf aufmachten. Zwei gingen hoch, schellten.
Er habe den Missbrauch sofort zugegeben, sagt der 50-Jährige als Zeuge und erklärt, er sei sofort angegriffen worden. Doch das glaubt Richterin Dreher ihm nicht ganz. Sie geht davon aus, dass er die Vorwürfe bestritt, wie es die Angeklagten schilderten, und dass diese sich zur Prügelei hinreißen ließen. Der Freund der Familie, der unten gewartet hatte, sorgte dafür, dass die Polizei gerufen wurde. Er verpasste dem 50-Jährigen noch einen Faustschlag, als der abgeführt wurde. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ auf das „leere Gesicht ohne Reue“ gewesen, lässt er über seinen Verteidiger Volker Schröder übermitteln. Der Vater wurde inzwischen wegen Vergewaltigung zur zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er muss auch 1800 Euro Geldbuße zahlen.



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