rote AIDS-Schleife
© Patrick Pleul/DPADie rote Schleife steht für den Kampf gegen Aids
Da werden Erinnerungen an Peter Gauweiler wach: Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt will per Gesetz Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen bei sogenannten Risikogruppen möglich machen. Das Ziel: öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Wie die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Onlineausgabe vom Freitag berichtet, plant das Innenministerium in einem neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Möglichkeit eines zwangsweisen HIV- oder Hepatitis- Tests bei Risikogruppen. Zu diesen zählen per allgemeiner Definition Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, diejenigen Personengruppen zu schützen, die von Berufs wegen her einer besonderen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind - dazu zählen laut Innenministerium zuvorderst Polizisten und Rettungssanitäter.

Kritik von Schwulen-und Lesbenverbänden, der Opposition und dem Robert-Koch-Institut

Für die Anordnung eines solchen Tests soll laut Mitteldeutscher Zeitung die Annahme ausreichend sein, dass „bestimmte Umstände eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit begründen“. Bisher ist bei einem HIV-Verdacht der Test nur mit dem Einverständnis des oder der Betroffenen erlaubt. Der Gesetzentwurf hat sowohl die Aids-Hilfe als auch Schwulen- und Lesbenverband auf den Plan gerufen, die den Vorschlag als „völlig unangemessen“ kritisieren. Fehlendes Wissen schüre „irrationale Ängste“. Anstatt Sanitäter oder Polizisten zu schützen, komme es zu einer „völlig unnötigen Stigmatisierung von Personengruppen“.

Auch die Opposition läuft Sturm gegen die Pläne. Eva von Angern, Rechtspolitikerin der Linke, empfindet den Passus des Gesetzentwurfes der Zeitung zufolge als „klar diskriminierend“. Sebastian Striegel von den Grünen wird in seiner Kritik noch substantieller und bezeichnete das Vorhaben gar als verfassungswidrig: „Das ist im Gesetz völlig unnötig und muss raus“, sagte der Politiker der Mitteldeutschen Zeitung. Unterstützt wird sie vom Robert-Koch-Institut (RKI) das den Gesetzesvorschlag aus medizinischen wie ethischen Gründen als äußerst bedenklich bewertet. Zwar werden in dem Gesetzentwurf die „Zielgruppen“ Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose oder Ausländer nicht genannt. Doch das ist nach Ansicht des RKI-Epidemiologen Ulrich Marcus nur Makulatur. Denn schließlich laufe es genau auf solche Menschen hinaus, die „aufgrund ihrer äußeren Erscheinung einer Risikogruppe zugeordnet werden“, zitiert die Mitteldeutsche Zeitung den Epidemiologen.

Außerdem nennt Marcus in einer Stellungnahme den medizinischen Nutzen solcher Zwangstests fragwürdig, da in Sachsen-Anhalt 1200 HIV-Infizizierte gerade einmal 0,05 Prozent der Bevölkerung stellen. Abgesehen davon seien HIV-Ansteckungen bei tätlichen Auseinandersetzungen, Stichverletzungen und Unfällen außerhalb des medizinischen Bereichs „extrem selten“. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sei verschwindend gering. Ein weiterer, äußerst wichtiger Gesichtspunkt: ein solcher Zwangstest brächte einen Arzt ganz klar in ein ethisches Dilemma: schließlich darf er das Testergebnis nicht weitergeben, falls die betroffene Person dies „nicht ausdrücklich wünscht“.

Innenministerium hält an Gesetzentwurf fest

Der Kritik zum Trotz hält das Innenministerium in Sachsen-Anhalt an dem Gesetzentwurf fest - mit Verweis auf andere Länder, die in ihrem Polizeigesetz einen ähnlichen Passus hätten. Weder Justiz- und Sozialministerium hätten Einwände gegen etwaige diskriminierende Elemente entdeckt: „Die Fokussierung auf gleichgeschlechtlich Lebende ist eine gewollte Skandalisierung“, zitiert die Mitteldeutsche Zeitung Ministeriumssprecherin Anke Reppin.

jp