Umstrittenes Urteil in der Schweiz: Unter bestimmten Umständen dürfen die Schweizer den Hitlergruß zeigen. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Bei der Urteilsbegründung zeigten sich die Richter kreativ.
Nazigruß
© ReutersNazi-Werbung oder "nur" Ausdruck der eigenen Neonazi-Gesinnung? Schweizer Bundesrichter haben den Hitlergruß legalisiert - unter bestimmten Umständen.
In der Schweiz darf man in Zukunft den Hitlergruß zeigen, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Hintergrund ist demnach ein Urteil des Bundesgerichts, des höchsten Gerichts der Schweiz.

In einer Mitteilung erklärt das Gericht, unter welchen Umständen Schweizer den Hitlergruß zeigen dürfen: Nämlich nur dann, wenn „lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll“. Strafbar sei die Geste erst, wenn der Grüßende damit „Werbung für den Nationalsozialismus machen will“.

20 Sekunden Hitlergruß bei Nazi-Demo

Wie Polizisten und Richter zwischen „Werbung für den Nationalsozialismus“ und „Gesinnungsbekundung“ unterscheiden sollen, machen die Bundesrichter allerdings nicht klar. Dies müsse man „aufgrund der konkreten Umstände“ entscheiden, heißt es dazu lediglich.

Das Urteil bezieht sich nach einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick auf einen Vorfall aus dem Jahr 2010: Bei einer Demonstration von Schweizer Rechtsextremen und Neonazis habe einer der Teilnehmer etwa 20 Sekunden lang den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt. Der Mann sei daraufhin angezeigt und 2012 wegen „Rassendiskriminierung“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Dieses Urteil haben die Bundesrichter nun aufgehoben - zum Entsetzen von Antirassimus-Initiativen. „Wir bedauern dieses Urteil sehr. Der Hitlergruß ist inakzeptabel“, sagte die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig Graf, der Zeitung.

akw