Mit Ekelbildern auf Zigarettenschachteln versucht die EU Rauchern den Kippen-Appetit zu verderben. Eine Spanierin bekam allerdings den Schock ihres Lebens - das halbverdeckte Gesicht in einem Leichenschauhaus kennt sie nur zu gut.
Schockoto Zigarettenschachteln
© Curia.eorupa.euAuf diesem Foto soll der tote Vater von Esmeralda Garcia zu sehen sein.
Krebsbefallene Lungen, verfaulte Zahnstümpfe oder schwerkranke Menschen in Klinikbetten - solche Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf Zigarettenpackungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen. Eine Frau aus Spanien bekam allerdings den Schock ihres Lebens. Esmeralda Garcia will ihren toten Vater auf einem der Bilder wiedererkannt haben.

Patrick Jacquemyn, der belgische Ehemann ihrer Mutter Ana Perez Gutierrez und für sie wie ein Vater, war im Dezember 2010 gestorben. Seit jenem Jahr gibt es in Spanien bereits Schockbilder auf Zigarettenschachteln, wie es sie hierzulande erst seit Mai diesen Jahres zu sehen sind. Auf einem dieser Gruselfotos ist ein lebloser Körper in einem Leichenschauhaus zu sehen, das Gesicht halb von einem Tuch abgedeckt. Darunter die Worte: Rauchen verkürzt das Leben.

Als Garcia ihren Vater auf dem Foto erkannte, beschloss sie, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Sie verklagte die EU-Kommission, die für die Auswahl der Bilder auf den Zigarettenschachteln zuständig ist. García klagte: auf Rückzug des Fotos und eine Millionenentschädigung für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ihres Vaters. Den Prozess verlor die 38-Jährige aus Barcelona, auch die Revision wurde im Juli diesen Jahres abgeschmettert.

Haben Tote ein "Recht am eigenen Bild"?

Ja, Verstorbene werden durch das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht vor einer unbefugten Veröffentlichung und Verbreitung ihres Bildnisses geschützt. Das gilt sowohl für Bilder, die vor oder nach dem Tod entstanden sind.

Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es für die Verbreitung und Veröffentlichung des Bildes bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.

Die EU-Kommission hatte schriftliche Erklärungen des Fotografen und des abgebildeten Mannes vorgelegt, die übereinstimmend aussagten, dass jenes umstrittene Bild bei einem von mehreren Fototerminen im Jahr 2004 entstanden sei. Der Gerichtshof hielt die Erklärungen für glaubwürdiger als die Aussagen der Angehörigen, eines behandelnden Arztes und eines Experten in Gesichtserkennung, die auf dem Foto zweifelsfrei Jacquemyn erkannten.

Doch noch will Garcia nicht aufgeben und weiterkämpfen. Wie die Berliner Zeitung berichtet, klagt sie jetzt gegen eine Berliner PR-Agentur, die nach ihren Recherchen der EU-Kommission die Bilder zur Verfügung gestellt hat.

Zwei weitere Fälle

Die Spanierin ist nicht die Einzige, die Ähnlichkeiten zwischen den Schockfotos und geliebten Angehörigen entdeckt haben will. Zwei weitere Beschwerden wurden bereits ebenfalls von der EU-Kommission abgewehrt.

So erkannte eine Witwe aus Belgien auf einer Schachtel offenbar ihren Ehemann, der vor sechs Jahren an einem Schlaganfall starb. Das Foto zeigt einen Mann, liegend im Krankenhausbett. Beatmet wird er durch einen Schlauch. Auch eine Frau aus Niederösterreich will ihren verstorbenen Mann auf dem gleichen Bild wiedererkannt haben. Ihre Familie und 130 Freunde und Bekannte haben laut der österreichischen Kleine Zeitung sogar eine Petition unterzeichnet und wollen gegen die Abbildung rechtlich vorgehen.

Tatsächlich würde das Foto aber einen Deutschen zeigen, versichert die EU-Kommission. Dieser habe seine Erlaubnis gegeben, das Bild auf Zigarettenpackungen zu drucken. Der Mann sei ein Schauspieler, dessen Name aus Datenschutzgründen aber nicht herausgegeben werden könne. "Jede Ähnlichkeit mit anderen Personen ist, wenn auch unglücklich, zufällig."

Quelle: n-tv.de , dsi