Eingangsbereich Arbeitsagentur
© Reuters
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hält Hartz-IV-Sanktionen für notwendige Erziehungsmittel. Die Union will Langzeiterwerbslose unter Androhung von Strafen zum unbezahlten Sozialdienst verpflichten. Ist das verfassungskonform? Karlsruhe will entscheiden.

Kanzlerkandidat Martin Schulz (SPD) macht auf sozial. Er will die Agenda 2010 reformieren. Dass es sich dabei um das umfassendste Projekt für Sozialabbau und die Ausdehnung eines Niedriglohnsektors in der deutschen Nachkriegsgeschichte handelt, stört ihn jedoch weniger. Bis zu zwei Jahre länger sollen Erwerbslose Arbeitslosengeld I erhalten. Bedingung: Sie müssen sich marktgerecht weiterbilden. „Je besser qualifiziert die Menschen sind, desto höher ist die Chance, in den Arbeitsmarkt zu kommen“, sagte Martin Schulz am Freitag in einem Interview mit der Rheinischen Post. Die Bildung müsse den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes im Auge behalten, da die Wirtschaft heute anders als 2003 unter Fachkräftemangel leide.

Keine sozialen Wohltaten

Das Perfide an Schulz' Plan: Es steckt nicht nur neoliberale Motivation dahinter, erwerbslos Gewordene mit dem avisierten Arbeitslosengeld II zielgerichteter in den Arbeitsmarkt zu pressen. Sein Ansinnen würde nämlich auch die weniger Betroffenen tangieren, nämlich rund 800.000 Bezieher von Arbeitslosengeld I. Die Masse, etwa 4,3 Millionen Langzeiterwerbslose und deren 1,7 Millionen Kinder, hätte nichts davon. Schulz beabsichtigt keineswegs, ihnen das Leben zu erleichtern. So erklärte er im Interview:
„Manche unterstellen ja, beim ALG II geht es um soziale Wohltaten. Im Kern geht es um den Standort Deutschland. Wenn wir den Fachkräftemangel nicht in den Griff bekommen, schadet das massiv unserer Wettbewerbsfähigkeit.“
Die 4,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher will der SPD-Kanzlerkandidat hingegen weiterhin mit Sanktionen in jede zumutbare Arbeit - zu jedem Lohn, versteht sich - zwingen. Dass Sanktionen zum Beispiel bei 15- bis 24jährigen schon bei der ersten „Pflichtverletzung“ zum vollständigen Entzug der Lebensgrundlage führen, hält er für keine Schikane. Dass jeden Monat mehr als 7.000 Menschen von einem vollständigen Entzug aller Mittel betroffen sind, findet er auch nicht schlimm. Das Thema werde überhöht, meint Schulz und wiegelt ab: Es gehe darum,
dass sich selbstverständlich auch Bezieher von Hartz IV an bestimmte Spielregeln halten und etwa verabredete Gesprächstermine einhalten.“

Kommentar: In welcher Welt lebt dieser Mann? Als würdiger Vertreter des Volkes erweist er sich bereits jetzt schon nicht.


Arbeitsdienst für Hartz IV

Die von Schulz entfachten Diskussionen um Hartz IV und den angeblichen Fachkräftemangel bewegen auch die CDU. Sie verlangt, Langzeitarbeitslose unbezahlt dort einzusetzen, wo Privatiers keine größeren Profite generieren können: im sozialen Sektor. Es handelt sich um einen Ersatz des früheren Zivildienstes.

Dies fordern Unionspolitiker seit 2011 immer wieder. Vergangene Woche meldete die Bild, dass Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und der CDU-Generalsekretär Peter Tauber den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt hätten. Dieser soll „die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz-IV-Beziehern prüfen“, heißt es. Linnemann bestätigte dem Blatt:
Es darf keine Denkverbote geben. Hartz-IV-Bezieher sollte zugemutet werden können, auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche Engpässe zu überbrücken.“
Auch Otto Wulff, Mitglied des CDU-Bundesvorstands und Chef der Senioren-Union, begrüßte das Ansinnen. Er will den Pflegenotstand mit solchen Billigkräften beheben. Ob man bereits darüber nachdenkt, Hartz-IV-Betroffene unter Sanktionsdrohungen auch zum Kriegsdienst einzuziehen, ließen die christdemokratischen Politiker allerdings offen.

Entzug von Grundrechten und Verelendung

Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, noch in diesem Jahr darüber zu entscheiden, ob Hartz-IV-Sanktionen als Druckmittel gegen Erwerbslose mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Das Sozialgericht Gotha hatte im August 2016 eine entsprechende Vorlage eingereicht. Dafür holte Karlsruhe auch Stellungnahmen von Sozialverbänden ein.


Der Verein Tacheles legt auf 79 Seiten dar, warum er Kürzungen des Existenzminimums für einen Verstoß gegen die Verfassung, das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt und die UN-Behindertenrechtskonvention hält. In seiner Stellungnahme mahnt der Verein unter anderem, dass Sanktionen brutale Folgen für die Betroffenen, aber auch die gesamte Gesellschaft hätten. Die jährlich mehr als 400.000 Betroffenen seien von teils massiver Verelendung bedroht.

„Die Folgen reichen von Energie- und Wohnungsverlust bis hin zum Verlust der Krankenversicherung“

Ähnlich sieht es der Paritätische Gesamtverband. Er bezeichnet die Kürzungen von Hartz IV als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht. Wie das Sozialgericht Gotha und der Verein Tacheles beklagt der Paritätische ebenfalls, dass nicht nur die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot dadurch verletzt würden. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl wird den Sanktionierten vorenthalten. Die Diakonie betont noch einen weiteren Aspekt:
Personen mit einem besonderen sozialarbeiterischen Beratungsbedarf, zum Beispiel in Folge von psychischen Problemen, Suchterkrankungen, starken persönlichen Schwierigkeiten, funktionalem Analphabetismus oder interkulturellen Verständigungsproblemen, werden besonders häufig mit Sanktionen belegt.“
Lediglich der Deutsche Verein hält Kürzungen des derzeitigen Existenzminimums um bis zu 30 Prozent für legitim. So unterscheidet er zwischen purer physischer Existenz und soziokultureller Teilhabe. Ersteres beinhalte Essen, Trinken, Kleidung, Energie und Obdach. Dies sei mit 70 Prozent vom Regelsatz gerade noch einlösbar. Aus Erziehungsgründen sei es legitim, so der Deutsche Verein, wenn Hartz-IV-Betroffene zur Strafe, etwa für den Abbruch eines Ein-Euro-Jobs, ein Quartal auf Mobilität, Bildung, Telekommunikation und Freizeitgestaltung verzichten müssten.


Kommentar: Da lebt der Deutsche Verein völlig an der Realität vorbei. Schon allein der volle Hartz IV - Satz deckt oftmals nicht die notwendigsten Grundbedürfnisse wir Nahrung, Kleidung etc.


Allerdings warnt der Deutsche Verein vor höheren Strafen. Diese stünden in keinem Verhältnis zur beklagten Pflichtverletzung. Besonders drastisch gelte dies für den vollständigen Entzug der Lebensgrundlage. Werden auch die Kosten für die Unterkunft gestrichen, drohe zwangsläufig die Obdachlosigkeit. Hinzu kämen Schulden bei der Krankenkasse. Werden Beträge nicht gezahlt, hätten Betroffene zudem nur Anspruch auf minimale Notversorgung, so der Verein.