Wenn junge Menschen ein Jobangebot des Arbeitsamts verweigern, werden schnell ihre Leistungen gekürzt. Das kann bis zur Obdachlosigkeit führen.
HartzIV-Empfänger, Sozialhilfeempfänger
© Reuters
Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit hat eine Überarbeitung der strengen Strafen für junge Hartz-IV-Bezieher empfohlen, die Jobangebote nicht annehmen oder Terminen beim Arbeitsamt grundlos fernbleiben.

Die Sanktionen für junge Arbeitslose unter 25 Jahren führen bei den Betroffenen zu unterschiedlichen Reaktionen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bekannt gab: Manche unter 25-Jährige würden durch die Strafen wie zum Beispiel Leistungskürzungen dazu motiviert, Arbeit zu suchen. Andere aber würden sich so auch komplett aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen.

Für junge Hartz-IV-Empfänger gelten strengere Strafen als für ältere. Schon beim ersten Pflichtverstoß bekommen sie im Extremfall drei Monate lang nur die Kosten für ihre Miete erstattet, aber kein Geld für das tägliche Leben mehr ausgezahlt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres entfällt der Hartz-IV-Bezug für bis zu drei Monate vollständig. Bei älteren Arbeitslosen wird der Hartz-IV-Satz im Konfliktfall mit dem Amt deutlich langsamer gekürzt.

In der Studie zeigte sich, dass junge westdeutsche Männer nach der ersten Sanktion doppelt so häufig dazu motiviert werden können, einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen als vorher. Bei der zweiten Strafe erhöhe sich die Rückkehrwahrscheinlichkeit in den Arbeitsmarkt um weitere 150 Prozent. Sanktionen können also - wie von der Politik gewünscht - zwar ein Anreiz für junge Menschen sein, sich mit der Arbeitssuche ernsthafter auseinanderzusetzen.

Flucht in die Schwarzarbeit

Aber die Forscher stellten auch unerwünschte Nebenwirkungen fest. So war die Zahl derjenigen jungen Hartz-IV-Bezieher, die ihre Arbeitssuche ganz aufgaben, nach der ersten Sanktion sogar fast viermal so hoch wie ohne Sanktion. Nach der zweiten Sanktion innerhalb eines Jahres verdoppelte sich diese Zahl noch einmal.

Diese jungen Menschen zogen dann etwa zu ihren Eltern zurück und ließen sich von diesen unterstützen oder arbeiteten ausschließlich in Schwarzarbeit. Der Anteil dieser Fälle ist der Studie zufolge aber deutlich geringer als bei den jungen Hartz-IV-Beziehern, die durch Sanktionen zur Arbeitsaufnahme motiviert wurden.

Allerdings verdienen die ehemaligen Arbeitslosen bei einer Jobaufnahme rund fünf Prozent weniger als junge Jobsuchende, die nicht durch Sanktionen gezwungen wurden, flexibler auf zumutbare Arbeitsangebote zu reagieren.

Die IAB-Studie plädiert für eine "Reform des Sanktionssystems, die sehr einschneidende Leistungsminderungen durch Sanktionen vermeidet, aber Anreize zur Arbeitsuche aufrechterhält". Außerdem solle es auch bei wiederholten Verstößen eine Obergrenze für die verhängten Strafen geben. Gerade alleinlebende Hartz-IV-Empfänger hätten niemanden, der ihnen sonst mit Geld für den täglichen Bedarf aushelfen könnte. So kommt es im Moment bei Sanktionen noch zu teilweise erheblichen Einschränkungen der Lebensbedingungen für junge Arbeitslose - etwa durch eingeschränkte Ernährung, Abschalten von Strom und Gas wegen nicht bezahlter Rechnungen und Wohnungsprobleme bis hin zur Obdachlosigkeit.

Allerdings habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits ähnliche Vorschläge gemacht: Das Land Bayern habe aber nicht zugestimmt, weshalb die Vorschläge nicht ins Gesetz aufgenommen wurden.

ZEIT ONLINE, AFP, Reuters, lc