Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holteschek (CSU) hält es für richtig, bei einem Verstoß gegen die geplante allgemeine Impfpflicht nicht nur Bußgelder in Betracht zu ziehen, sondern auch finanzielle Nachteile in der Krankenversicherung.


Kommentar: Dann würde er sich bestimmt auch dafür aussprechen, Kontrolleure zu Nicht-Geimpften zu schicken oder besser noch sie gleich ins Gefängnis zu stecken.


Bayern Gesundheitsminister Klaus Holteschek CSU
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"Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus­regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären", sagte Holetschek dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht."


Kommentar: Wirklich?


Die Optionen sind aus seiner Sicht unter anderem die höheren Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes.


Kommentar: Und wenn dass "nicht ausreicht", was dann?


Die beiden letztgenannten Möglichkeiten seien bereits gesetzlich geregelt, und zwar bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings. In diesen Fällen "hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern", zitiert das RND aus dem Sozialgesetzbuch. Eine ähnliche Regelung gelte, sollte sich der Versicherte die Krankheit "vorsätzlich zugezogen" haben.

Bereits Anfang Dezember habe sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen. Das Redaktionsnetzwerk führt Zahlen der AOK an, nach denen die Behandlung eines Corona-Patienten, der mit einer Ecmo-Maschine beatmet wird, im Schnitt 92.000 Euro kostet. Rund 34.200 Euro seien es bei künstlicher Beatmung ohne Ecmo und im Schnitt rund 5800 Euro bei Corona-Patienten, die nicht beatmet werden.

Holetschek sprach sich zudem dafür aus, dass die Bundestagsparteien die Impfpflicht noch im Januar gesetzlich auf den Weg bringen.
"Wir müssen die allgemeine Impfpflicht zeitnahe zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht starten", sagte der CSU-Politiker mit Blick auf das Ende der Übergangsfrist am 15. März. Bis dahin müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine vollständige Impfung nachweisen.
"Ich weiß aus Gesprächen, dass sich viele Beschäftige in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch die nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert fühlen. Sie haben das Gefühl, allein für die Impflücken verantwortlich gemacht zu werden", so Holetschek. "Mit einer allgemeinen Impfpflicht sorgen wir für eine Gleichbehandlung und verhindern zudem, dass noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf verlassen."