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Egal ob man ein Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht - allein für das Bewohnen einer Wohnung ist man verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen. Das dies rechtmäßig ist, urteilte am Freitag auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit schloss es sich der bisherigen Rechtsprechung an.

Kläger kündigen an, nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.

Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck vertritt einen der Kläger in diesem Prozess, der nun schon seit Monaten für Aufregung sorgt. Die Argumentation des Klägers erläutert der Anwalt wie folgt:
„Es geht ja nicht nur um Geräte, sondern um das Wohnen als ein menschliches Grundbedürfnis, dass unserer Auffassung nach niemals Anknüpfungspunkt für die Erhebung einer Abgabe sein darf. Ein weiterer Punkt ist der, dass es keine spezifische Beziehung zwischen dem Innehaben einer Wohnung und den elektromagnetischen Schwingungen des Rundfunks gibt, die von den Rundfunkanstalten erzeugt werden — weil eine Wohnung eben keine Rundfunksignale in Töne und Bilder umsetzen kann.“
Der Kläger aus NRW, den Bölck vertritt, verfügt in seiner Wohnung über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte. Dass er nach der Reform der Rundfunkgebühren nun trotzdem zahlen soll, empfindet er als ungerecht. Und damit ist er nicht allein.

Im Jahre 2014 zahlten vier Millionen Haushalte die Rundfunkgebühr gar nicht oder nur teilweise.

Die Ausfallquote sei im Vergleich zu 2013 um 90 Prozent auf 3,41 Prozent gestiegen. Aber auch die Einnahmen aus den Gebühren sind seit der Einführung der neuen, geräteunabhängigen Rundfunkgebühr gestiegen.

Insgesamt 8,324 Milliarden Euro wurden im Jahre 2014 eingenommen. Ein Plus von 8,37 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Angesichts dieser Zahlen lässt sich leicht vermuten, welch ein Druck hinter einem Urteil zu Gunsten der Zahlungsverweigerer aufbauen würde.

Das bestätigt auch Rechtsanwalt Thorsten Bölck gegenüber Sputnik:
„Ja, es ist eine politische Entscheidung und auch die vorherigen Gerichte haben sich schwer damit getan, diese Entscheidung anzugreifen oder zu kritisieren. Es ist immer leichter, eine Klage oder auch eine Revision abzuweisen. Die Vorlage ans Bundesverfassungsgericht, die ich ja auch in der Verhandlung erbeten hatte, ist sehr aufwendig. Tendenziell besteht auch immer eine Neigung bei den Gerichten dem zu folgen, was der Staat und was der Gesetzgeber schon beschlossen haben. Gerade in politisch brisanten Fällen sind dann die Gerichte eher immer etwas zurückhaltender, wenn es darum geht, so etwas als Verfassungswidrig zu betrachten.“
Laut dem Anwalt habe man gute Argumente ausgearbeitet, um damit nun auch vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Wenn nur eines der Argumente greifen würde, wäre dies eine Grundlage, die Regelung noch einmal genau anzuschauen.