Polizisten Imbissbude Berlin,Polizisten Berliner Weihnachtsmarkt
© ReutersEinsatzkräfte der Polizei auf dem Berliner Breitscheidplatz
Seit Jahren wird kontrovers über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren diskutiert. Nun soll eine gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr die Anti-Terror-Kompetenzen trainieren. Als Ultima Ratio darf diesmal die Bundeswehr auch selbst Gewalt anwenden.

Von heute an wird der entsprechende Ernstfall drei Tage lang geprobt. Bei der Getex - steht für Gemeinsame Terrorismus-Exercise - wollen Polizei und Bundeswehr unter Beteiligung von 360 Soldaten die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror testen. Bei der Übung wollen die Sicherheitskräfte vornehmlich Koordination, Kommunikation und Alarmketten trainieren. Es handelt sich um eine Großübung unter Beteiligung von sechs Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Bislang galt für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren Artikel 35 des Grundgesetzes. Durch diesen wird die Amtshilfe des Bundes für die Bundesländer geregelt. Der Bestimmung zufolge findet diese Option nur in besonders schweren Unglücksfällen Anwendung. Die Amtshilfe bezog sich dabei bislang vor allem auf technische und logistische Unterstützung vonseiten der Bundeswehr, die als Behörde des Bundes gilt. Ein bewaffneter Einsatz war generell nicht vorgesehen.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen betont daher auch:
Wir üben gemeinsam mit der Polizei einen extremen Ausnahmefall, der hoffentlich niemals eintritt. Die Bundeswehr unterstützt die Polizei nur dann auf deren Anfrage, wenn die Polizei mit ihren Mitteln nicht mehr weiterkommt.
Wann dies jedoch der Fall ist, scheint Ermessenssache zu sein, auch wenn die Ministerin betont, dass die übrigen Voraussetzungen sehr eng geregelt seien. Dazu erklärte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic:
Nicht einmal das Innenministerium kann sinnvoll beschreiben, in welchen Lagen die Polizei auf die Hilfe der Bundeswehr angewiesen wäre.
Die Grünen-Politikerin fügt hinzu:
Mit der gemeinsamen Übung wird auf unverantwortliche Weise der Grundsatz in Frage gestellt, dass die innere Sicherheit Hoheitsaufgabe der Polizei ist.
Demnach habe die Polizei unter anderem nach den Anschlägen auf den Berliner Breitscheidplatz oder etwa beim Amoklauf in München ihre entsprechenden Kompetenzen unter Beweis gestellt. Es ist jedoch just der Amoklauf in München, der dazu geführt hat, dass das Weißbuch der Bundeswehr nun auch "terroristische Großlagen" als potenzielle Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren nennt. Somit ist ein Militär-Einsatz nun auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich. Dazu Innenminister de Maiziere:
Vorstoß ins Innere: #Bundeswehr soll #Polizei ergänzen https://t.co/SZOeEdsLbSpic.twitter.com/pY9OXrEIyd

— RT Deutsch (@RT_Deutsch) February 4, 2017
Die Rechtslage lässt viel zu. Und mehr, als mancher vielleicht bislang gedacht hat.
In Hinblick auf die aktuelle gemeinsame Übung betonte der Innenminister bereits im August des Jahres 2016, dass es sich dabei um, wie er sagte, Vorsorge für eine unwahrscheinliche, aber denkbare Situation handele. Es gehe um "komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen".

Auch der Bundeswehrverband erklärte, dass Militäreinsätze im Inneren die Ausnahme bleiben sollten:
Wir sind für die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei.
Das Übungsszenario von Polizei und Bundeswehr umfasst Terroranschläge an einer Schule, einem Konsulat und etwa einem Bahnhof. Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse sorgt dabei für eine Bindung der zur Verfügung stehenden Polizeikräfte, so dass diese die Unterstützung der Bundeswehr anfordern können. Basierend auf dem föderalen Prinzip entscheidet in weiterer Folge jedes Bundesland selbst, in welcher Form es die Bundeswehr um Hilfe bitten möchte, wobei die Streitkräfte unter der Leitung der Polizei stehen.

Bei dem aktuellen Probelauf handelt es sich jedoch nicht um die erste gemeinsame Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr. So wurde etwa bereits im Jahr 2010 das Szenario einer Anschlagsserie in mehreren Bundesländern durchgespielt. Was die nun gestartete Übung davon unterscheidet, ist, dass die Bundeswehr erstmals mit Zwangs- und Eingriffsbefugnissen ausgestattet wird. Im Klartext bedeutet dies, dass die Bundeswehr mögliche Terroristen auch mit militärischen Mitteln bekämpfen kann. Laut Innenministerium solle dies jedoch die Ultima Ratio bleiben.