Merkel BND
© ReutersSymbolbild: Bundeskanzlerin Merkel zum 60. Jahrestag der Gründung der Deutschen Geheimdienste (BND)
Entgegen verfassungsrechtlicher Bedenken beschließt die große Koalition in dieser Woche das Gesetz zum alltäglichen Einsatz von Staatstrojanern. Das Gesetzesvorhaben soll bis Ende der Woche verabschiedet werden. Die Privatssphäre wird, nach Vorratsdatenspeicherung und BND-Gesetz, mit diesem neuen Überwachungsgesetz stark beschnitten.

Zwecks Strafverfolgung sollen die Lizenzen für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen massiv ausgeweitet werden. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, wodurch das Strafverfahren "effektiver und praxistauglicher" werden solle.

Damit stehen die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Die Staatstrojaner können damit auch für die Verfolgung alltäglicher Kriminalität zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Möglichkeiten zunächst nur im Fall konkreter Terrorrisiken durch das Bundeskriminalamt (BKA) zugestimmt.

Sachverständige haben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in einer parlamentarischen Anhörung geäußert und dabei auch angemahnt, dass dies nicht im Einklang mit der Verfassung stehe. In dem Zusammenhang warnten sie vor einem "Trojaner-Blindfluggesetz", welches eine "Kultur der IT-Unsicherheit" mit sich bringe. Dennoch hat die große Koalition den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beinahe unverändert übernommen.

Die Koalition hatte sich findig gezeigt, das Vorhaben ganz ohne Absegnung der Länder durchzuwinken. Indem sie das Vorhaben in einen Gesetzesentwurf bezüglich Fahrverbote für Straftäter einband, umging Schwarz-Rot den Bundesrat.


Experten rechnen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.