Ursprünglich legte die Berliner Polizei Beschwerde gegen die heutige Anti-Corona-Demonstration beim Berliner Verwaltungsgericht ein und es schaute danach aus, dass die Polizei Recht behält. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich gegen die Beschwerde entschieden. Die Demonstration wird also heute stattfinden, weil keine Vorraussetzungen für ein Verbot vorliegen und keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, da die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegten.
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Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht "im Wesentlichen" zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer Mitteilung hieß. Damit seien die beiden Versammlungsverbote des Berliner Polizeipräsidenten vorläufig außer Vollzug gesetzt.

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Die Demonstration unterliegt dennoch gewissen Auflagen:
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Veranstalter eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Sie beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Bühnenbereichs, dort müssen Gitter aufgestellt werden, damit keine Personenballung entsteht. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muss konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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