In Niedersachsen hat das Verwaltungsgericht das Beherbergungsverbot vorläufig aufgehoben. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks. Zuvor hatten bereits Sachsen und Baden-Württemberg das Verbot ausgesetzt.
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, so das Gericht. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin.

Zur Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachen mit, dass sich das Beherbergungsverbot "nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme" darstelle. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei.

54 Regionen von Beherbergungsverbot betroffen

Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Aktuell stehen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen.

Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.

Auch Baden-Württemberg kippt Beherbergungsverbot

Auch in Baden-Württemberg setzte ein Gericht zuvor das Beherbergungsverbot außer Kraft. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründete die Entscheidung zu einem Eilantrag damit, dass das Verbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und daher voraussichtlich verfassungswidrig sei.

Den Eilantrag hatte eine Familie aus dem als Hotspot geltenden Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Die Familie mit ihren drei Kindern machte geltend, alleine für ihre gebuchte Unterkunft mehr als 2000 Euro für den geplanten einwöchigen Urlaub ausgegeben zu haben. Durch das Beherbergungsverbot werde der Urlaub unmöglich, weshalb das Verbot unverhältnismäßig sei.

Dabei gab die Familie auch an, dass die Möglichkeit der Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Tests Menschen aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten diskriminiere. Es sei der Familie bei vorherigen Tests nie gelungen, innerhalb von weniger als 72 Stunden ein Testergebnis zu bekommen. Außerdem müsse die Familie den Test privat bezahlen, was zu Kosten von 774,55 Euro für alle fünf Familienmitglieder führe.

Sachsens Regierung hebt Beherbergungsverbot auf

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof folgte den Argumenten der Familie. Zweck und Intensität des Eingriffs stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Demnach seien trotz steigender Fallzahlen bisher keine Ausbrüche in Beherbergungsbetrieben bekannt, vielmehr seien Feiern die Ursache für steigende Infektionszahlen.

Anschließend hatte auch Sachsen das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots aufgehoben. Allerdings sorgte dafür kein Gericht, sondern die Regierung des Freistaates. Die Einschränkung werde für innerdeutsche Urlauber aus Corona-Hotspots am Samstag aufgehoben, teilte Landesgesundheitsministerin Petra Köpping mit.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte die Aufhebung zuvor angekündigt. Das Beherbergungsverbot treffe Menschen, "die nichts mit der Krankheit zu tun haben", sagte er in Dresden nach einem Treffen mit Landräten und Bürgermeistern. "Die Art der Ausgestaltung ist nicht verhältnismäßig."

Auch im Saarland tritt das Beherbergungsverbot ab dem morgigen Freitag außer Kraft. Das kündigte die Landesregierung an. Zuvor hatte bereits Ministerpräsident Tobias Hans diesen Schritt in Aussicht gestellt.