"Außergewöhnliche Zeiten verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen", sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova noch am Dienstagabend nach einem Gespräch mit Vertretern der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA).
Kommentar: Also gehört die Einschränkung der Pressefreiheit offensichtlich dazu.
"Wir alle stehen für die Redefreiheit, aber sie darf nicht zur Verbreitung von Kriegspropaganda missbraucht werden."
Kommentar: Wo findet eigentlich die Kriegspropaganda statt?
Die aktuelle Strafmaßnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen sind auch RT-Ableger etwa auf Deutsch oder Französisch. Die Journalisten selbst sollen nicht daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen, wie EU-Beamte betonten.
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