Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig.
Staatliche Spionage
© dpaDer Staat liest mit - und nicht nur das: Mithilfe eines Trojaners können die Sicherheitsbehörden auch das Mikrofon und die Webcam am PC einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat.

Wenn die Wanze einmal auf dem Rechner ist, dann ist sie da. Und was sie dann dort macht, ist schwer zu kontrollieren. Die staatlichen Wanzen, die in bisher noch nicht bekanntem Umfang eingesetzt wurden, können offenbar all das, was das Recht und das Bundesverfassungsgericht verboten haben: spähen, lauschen, infiltrieren; sie können den Personal Computer in eine Spionagezentrale wider seinen Nutzer verwandeln.

Die Spionage-Wanze, vornehm Staatstrojaner genannt, macht also aus dem Personal Computer einen digitalen Doppelagenten: Der PC arbeitet erstens, wie es sich gehört, für seinen Besitzer. Und er arbeitet zweitens, wie es sich nicht gehört, für den, der den Trojaner geschickt hat - für Geheimdienst oder Polizei. Der Staat liest mit; und nicht nur das: Er kann am PC das Mikrofon und die Web-Kamera einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat.

Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat: Es verteidigt in seinen Urteilen zum Lauschangriff von 2004 und zur Online-Durchsuchung 2008 die Privatheit der Bürger gegen neue Techniken. 2008 hat das Gericht ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, um Internet-Bürger vor den Gefahren der Infiltration zu schützen. Eine Wanze, wie sie jetzt entdeckt wurde, frisst dieses Grundrecht auf.

Gute und böse Wanzen

Wenn Behörden solche Trojaner in Auftrag geben und sie benutzen, handelt es sich um eine neue Form der Staatskriminalität. Behörden, die so agieren, dringen nicht nur illegal in den PC und die Privat- und Intimsphäre des Bürgers ein; sie brechen auch ein in das von den Verfassungsrichtern geschützte Haus der Verfassung. Solche Sicherheitsbehörden sind Unsicherheitsbehörden, weil ihre digitale Zudringlichkeit die Akzeptanz staatlicher Sicherheitspolitik zerstört.

Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Schutz der Computer war eine Mahnung an die Sicherheitsbehörden, kein Freibrief. Ganz unschuldig am Missbrauch des Urteils ist das Gericht aber nicht. Es hat, unter strengen Voraussetzungen, die Online-Durchsuchung von Computern zugelassen, weil es glaubte, man könne gute und böse Wanzen voneinander trennen; der Staat dürfe natürlich nur grundrechtskonforme, nicht aber grundrechtsfressende Wanzen zur Computerdurchsuchung einsetzen. In solchen Unterscheidungen hat sich Karlsruhe so verheddert, wie einst Edmund Stoiber, als er den normalen Bären vom Schad- und Problembären unterscheiden wollte. Nur: Die Sache ist nicht so lustig.

Wie es aussieht, gibt es keine grundrechtsschonende Online-Durchsuchung von Computern. Wanzen fressen immer mehr, als sie dürfen. "Was ist die Alternative zur Online-Durchsuchung?", wird oft gefragt. Es gibt darauf nur eine Antwort, die nicht missbraucht werden kann: gar keine Online-Durchsuchung.