Libyen ist frei, jetzt schlägt die Stunde der Juristen: Der Internationale Strafgerichtshof und die Führung in Tripolis sind uneins, wer über Gaddafis Sohn Saif richten darf - und ob die Jagd auf den Diktator selbst überhaupt eingestellt werden kann.
Saif al-Islam al-Gaddafi
© REUTERSSaif al-Islam al-Gaddafi ist offenbar zur Aufgabe bereit. Der flüchtige Sohn des getöteten libyschen Diktators ist über Mittelsmänner im Gespräch mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Ist Muammar al-Gaddafi wirklich tot? Fürs Völkerrecht noch lange nicht. Der Umgang der internationalen Justiz mit dem Fall des gestürzten libyschen Diktators und seines Clans wird nach dem Sieg der Revolutionäre in Tripolis richtig kompliziert. Der Übergangsrat will, dass Libysche Richter über die Verbrechen des gestürzten Regimes urteilen, die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag wollen den Fall Gaddafi, den die Uno ihnen im Frühjahr anvertraut hat, lieber selber betreiben.

Nicht mal den Haftbefehl gegen den toten Diktator wollen die Haager Juristen vorerst aufheben - wer beweist denn, dass er nicht doch noch lebt?

Der Fall Gaddafi ist der bislang größte Fall für das Haager Weltgericht. Und am Mittwoch reiste der Chefermittler des Gerichts, Luis Moreno Ocampo, nach New York, um dem Sicherheitsrat der Uno "verschärfte Anstrengungen" anzukündigen und "Beweiserhebung am Tatort" in Libyen, zur Ahndung der Untaten, die das mörderische Regime in Tripolis zur Rettung seiner Macht begangen hat. Der Oberankläger wähnt sich vor einem großen Erfolg: Im Stillen verhandelt er mit Emissären des untergetauchten Gaddafi-Sohns Saif al-Islam. Der Junior, gegen den Ocampo einen Haftbefehl wegen Menschlichkeitsverbrechen erlassen hat, ist offenbar bereit, sich dem Gericht freiwillig zu stellen und in eine der vergleichsweise komfortablen Gefängniszellen im Scheveninger Gerichtsknast einzuziehen.

Doch die Mühle der Weltgerechtigkeit könnte abrupt zum Stillstand kommen. Irritiert studieren die Juristen von Den Haag Rechts-Kommentare und Präjudizien, um zu klären, was sie tun sollen, wenn Post aus Tripolis kommt. Der Übergangsrat in Libyens Hauptstadt hat angekündigt, dass er selbst den gesuchten Gaddafi-Sohn vor Gericht stellen will. Colonel Ahmed Bani, Militärsprecher der provisorischen Libyschen Regierung, sieht durch das Verfahren in Den Haag "unsere Souveränität verletzt", er wolle Saif in Libyen vor Gericht bringen, "hier muss er die Konsequenzen seiner Taten tragen".

Mohammed al-Alagi, der libysche Justizminister, drückt es diplomatischer aus: Zumindest "zuerst", so stimmte er ein, müsse der Junior sich vor einem heimischen Gericht verantworten, über einen Prozess beim Weltgericht könne man dann später reden. Später: Das wäre, da niemand wegen derselben Dinge zweimal verurteilt werden darf, der Nimmerleinstag.

In der Geschichte der Weltgerechtigkeit ohne Beispiel

Dass ein Staat der internationalen Strafjustiz einen Fall, der seine Ex-Regierung betrifft, im Nachhinein wieder wegnimmt, wäre in der Geschichte der Weltgerechtigkeit ohne Beispiel. Doch Völkerrechtsexperten kommen zu dem verblüffenden Ergebnis, dass es gehen könnte. Und zwar schon morgen früh.

"Ein schriftlicher Antrag der Regierung in Tripolis an das Gericht in Den Haag genügt", sagt der Kölner Völkerstrafrechtsprofessor Claus Kreß, Mit-Verfasser und intimer Kenner des Den Haager Strafprozessrechts. Zumindest vorläufig funktioniert das: Wenn der Übergangsrat seinen Plan, den Fall Gaddafi selbst vor Gericht zu bringen, gut begründet, kann er per Sofortwirkung den Stopp aller Ermittlungen von Moreno Ocampo und seinen Leute in Sachen Saif erwirken. Wollte der Ankläger weiter machen, müsste er für jeden Schritt um eine richterliche Sondergenehmigung bitten. Das gilt wahrscheinlich auch für Verhandlungen mit dem Gesuchten.

Der "Suspensiveffekt" (Kreß) eines nationalen Begehrens ist ausdrücklich in der Satzung für den Gerichtshof vorgesehen. Denn schon im Gründungsstatut des Gerichts, der Charta von Rom, haben die Vertragsstaaten vereinbart, dass Vorrang vor dem Weltgericht stets die Gerichte der Heimat-Nationen der Beschuldigten haben - wenn diese Menschenrechtsverbrechen selbst aburteilen wollen und können. Ohne dieses "Komplementaritätsprinzip" hätte sich, so Kreß, "die Mehrheit der Staaten - auch Deutschland - niemals auf das Abkommen über den Internationalen Strafgerichtshof eingelassen".

Ein funktionierendes Gericht mit echten Richtern

Wollen und können: Die Libyer müssten geltend machen, dass sie mit dem Gaddafi-Sohn ein ordentliches Gerichtsverfahren vorhaben. Sie müssten, so Kreß, glaubwürdig darlegen, "dass sie schon ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet haben", einen Vorgang, der mehr als einen Aktendeckel beinhalten muss. Vor allem müssten die Antragsteller plausibel erklären können, dass sie den Diktatoren-Sohn, wenn sie ihn denn haben, vor ein funktionierendes Gericht mit echten Richtern stellen werden.

Aufatmen in Den Haag: Ein Gericht aus dem Nichts - das bekommen die im Übergangs-Libyen nie hin. Und dann kann die Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs, die schließlich über den Antrag aus Tripolis entscheiden muss, das Ansinnen zurückweisen - die Haager Mühle kann ihre durch den Antrag unterbrochene Arbeit wieder aufnehmen.

Doch so einfach lässt sich der Wunsch der Libyer nicht vom Tisch des Hohen Hauses bringen. Warum sollten die Libyer - mit internationaler Hilfe - nicht hinbekommen, was zuerst die Alliierten Siegermächte in Nürnberg und später beispielweise Juristen in Westafrika mit dem Sierra-Leone-Tribunal geschafft haben: aus Trümmern eines Krieges binnen weniger Monate ein funktionierendes Gericht zusammenzuhauen, das Menschenrechtsverletzungen unvorstellbaren Ausmaßes verhandelt.

"Es wäre vorstellbar", so sieht es Kreß, "dass der Gerichtshof in Den Haag Libyen eine Frist einräumt, binnen der die Regierung nachprüfbar so ein Gericht auf die Beine gestellt haben muss - um dann den Fall zu überweisen." Wenn die neue Regierung das wirklich wolle, sollte sie "am besten gleich morgen früh" damit beginnen, das Verfahren gegen Gaddafi Junior einzuleiten - und ein ordentliches Gericht einzurichten.

Denn wenn der Haager Chefankläger seine Ermittlungen erst einmal abgeschlossen hat und der Angeklagte im Hauptverfahren vor seinen internationalen Richtern steht, ist es für die Abgabe des Verfahrens nach Tripolis zu spät.

Heikle internationale Rechtslage

Sollte den Libyern der juristische Coup gelingen, wäre dies ein gefährliches Präjudiz. Denn wenn es Staaten, die gerade dem Bürgerkrieg entronnen sind, so einfach möglich ist, die eigene mörderische Vergangenheit mit den Bordmitteln einer provisorischen Gerechtigkeit aufzuarbeiten, ist die Gefahr groß, dass dabei Rache statt Recht regiert. Kann man den Beauftragten der libyschen Rebellen, die noch eben mit dem Gegner um ihr Leben ringen mussten, zutrauen, im Umgang mit eben jenen Gegnern fair und nach dem Maßstab der Menschenrechte zu verfahren?

Gute Frage. Verfahrensexperte Kreß weist darauf hin, dass die Einhaltung der Menschenrechte jedenfalls für die Haager Entscheidung, Saif den Libyern zu überlassen, keine Rolle spielen darf: "Das Statut sieht das nicht vor." Nicht einmal die daheim drohende Todesstrafe könnte den Gerichtshof daran hindern, dem libyschen Antrag statt zu geben. Die Todesstrafe, so haben sich die Vertragsstaaten des Gerichts ausdrücklich vorbehalten, sei kein Grund, den Vorrang der nationalen Gerechtigkeit in Frage zu stellen.

Die Rechtslage, räumt Kreß ein, sei zwar "irritierend" - so ungerecht aber nun auch wieder nicht: Wenn die Justiz einiger Staaten die Menschenrechte nicht vollständig respektiert oder gar die Todesstrafe vorsieht, ist das für die betroffenen Bürger schlimm genug. Aber welchen Grund gibt es, gerade die Schlimmsten aller Verbrecher, die Kandidaten für die Völkerstrafgerichte, von solchem Übel auszunehmen? Wie viele Menschen muss man ermordet haben, um exklusiv den Menschenrechtskomfort der Haager Justiz zu genießen?

Heikle internationale Rechtslage

Wenn dem Junior gelingt, was dem Vater verwehrt blieb - sich rechtzeitig in den sicheren Hafen des Haager Menschenrecht-Gerichts zu retten, könnte die heikle internationale Rechtslage am Ende zu weiteren Verwicklungen führen. Die Libyer könnten in der Konsequenz ihres Anspruchs auf ein nationales Verfahren dann die Herausgabe des Beschuldigten Saif verlangen. Die Auslieferung eines Menschen, dem am Ziel möglicherweise die Todesstrafe droht, ist in Europa aber in den meisten Ländern tabu. Nicht nur die Niederlande, die das schmutzige Geschäft zu vollstrecken hätten, müssten sich wohl weigern - auch der Gerichtshof, der in seinem Statut für die eigene Rechtsprechung die Todesstrafe ausschließt, käme in Verlegenheit.

Da ist er dank Gaddafi Senior freilich jetzt schon. Die Richter in Den Haag haben immer noch den Ex-Diktator weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben. In der zuständigen Kammer diskutieren sie jetzt: Kann der Haftbefehl einfach so aufgehoben werden? "Ein delikates Problem", so der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos: Wie ist der Haftbefehl gegen den Mann aus der Welt zu schaffen, der doch schon im September vor den Augen der Weltöffentlichkeit augenscheinlich getötet wurde? Die Kammer kann das Verfahren ohne weiteres beenden, wenn ein Beschuldigter stirbt - aber wo ist der Beweis? Es gibt keine DNA-Identifizierung der Identität des Leichnams durch eine unabhängige Stelle. Es gibt keine brauchbare Urkunde, die das Gericht als letztes Blatt in die Akte Gaddafi heften könnte.

Und was als formaljuristisches Problem erscheint, hat mittlerweile die wirkliche Welt erreicht. Das Fehlen einer passenden Urkunde vor Gericht hat Spekulationen Nahrung gegeben, dass der Tod Gaddafis vielleicht deshalb nicht beweisbar ist, weil Gaddafi gar nicht tot ist, sondern nur medienwirksam untergetaucht.

Schon zu Lebzeiten hat der Revolutionsführer ja Verwirrung gestiftet, indem er Doppelgänger für sich auftreten ließ. Völkerrechtler Ambos, ein Kenner der arabischen Juristen-Szene, sieht "eine gesunde Skepsis bei den Kollegen der arabischen Welt". Dass der Übergangsrat den Diktator für tot erklärt habe, beweise aus deren Sicht gar nichts.

Ein Totenschein ist leicht beschafft

Dass dies auch in Den Haag als Problem gilt, zeigt ein Artikel, den der Ägypter Mohammed al-Zeidy, ein juristischer Mitarbeiter des Gerichts, für die Kairoer Tageszeitung Al Ahram geschrieben hat: "Die pure Behauptung über Gaddafis Tod in den Nachrichten kann kein hinreichender Grund für die Aufhebung des Haftbefehls sein", das Verfahren gegen Senior müsse weitergehen. Andernfalls, warnt der Weltrechtler, würde den verbrecherischen Staatsmännern in aller Welt ein Weg gewiesen , "wie sie der Justiz entkommen können", wenn sie sich daheim nur schnell für tot erklären lassen.

"Wer sich in Afrika auskennt", sagt Ambos, "weiß, wie leicht es ist, da einen Totenschein zu bekommen." Und Zeidy berichtet, dass vor Jahren schon einmal die Regierung Ugandas mit der falschen Toterklärung eines in Den Haag Gesuchten das Gericht um ein Haar hereingelegt hätte.

Der Tod eines Potentaten beweist gar nichts, bevor er nicht amtlich ist. "Wir brauchen eine Verifikation", sagt Rechtsprofessor Ambos, "von irgendeiner unabhängigen Stelle". Experten der Uno oder des Gerichts in Den Haag müssten DNA-Vergleiche vornehmen. Das allerdings wird auch wieder kompliziert: Ist der Leichnam doch an geheimer Stelle in der Wüste begraben.

So wird der prominenteste Staatsverbrecher, den die Richter in Den Haag je an der Angel hatten, noch lange als Untoter in Akten durch die Flure des Hohen Hauses getragen werden - weil kein Richter sich traut, endlich den Haftbefehl aufzuheben und die Akte in den Keller zu schicken. Denn dies wäre die allergrößte Komplikation: Dass eines Tages der Totgesagte persönlich auftaucht und - wie sein Sohn - um die rettende Zelle in Scheveningen bittet.

Dann muss es für den Mann wenigstens ein Aktenzeichen geben.