Einem Zeitungsbericht zufolge will sich Facebook verpflichten, künftig vor Änderungen der Einstellungen zur Privatsphäre die Nutzer um Zustimmung zu bitten. Betroffen wären aber nur bestimmte Änderungen.
Mark Zuckerberg
© Darren McCollester/Getty ImagesMark Zuckerbergs Unternehmen muss sich mit der FTC einigen

Facebook und US-Behörden stehen nach einem Bericht des Wall Street Journal kurz vor einer Einigung für mehr Datenschutz in dem sozialen Onlinenetzwerk. Facebook solle künftig die "ausdrückliche Zustimmung" der Nutzer einholen, bevor "wichtige rückwirkende Änderungen" an den Einstellungen zur Privatsphäre vorgenommen werden, so das Wall Street Journal. Die Vereinbarung müsse noch von der US-Handelskommission (FTC) gebilligt werden, hieß es.

Es geht um rückwirkende Änderungen

Ein Bündnis von zehn Datenschutz-Initiativen, unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (EPIC), hatte sich im Dezember 2009 bei der FTC über Änderungen der Facebook-Einstellungen beschwert und dem Unternehmen eine Täuschung der Nutzer vorgeworfen. Damals machte Facebook Teile des Nutzerprofils standardmäßig öffentlich.

Die jetzt geplante Regelung sieht laut Wall Street Journal vor, dass Facebook sich eine Erlaubnis einholt, wenn bereits hochgeladene Nutzerdaten - etwa Fotos oder Statusmeldungen - einem größeren Kreis zugänglich gemacht werden, als ursprünglich vorgesehen war. Den in Deutschland umstrittenen "Gefällt-mir"-Button betrifft die Einigung nicht. Darüber hinaus soll sich das Unternehmen bereiterklären, 20 Jahre lang unabhängigen Überprüfungen seiner Datenschutzstandards auszusetzen.

Facebook wollte zu dem Bericht nicht Stellung nehmen. Das soziale Netzwerk hatte im September auf die zunehmende Kritik an seinem Umgang mit den Daten der Nutzer reagiert und eine eigene Datenschutzbeauftragte ernannt. Facebook ist Marktführer bei den Online-Netzwerken und hat zurzeit weltweit mehr als 800 Millionen Nutzer.

Deutscher Datenschützer vorsichtig erfreut

Der für Facebook zuständige Hamburger Datenschützer Johannes Caspar begrüßte die sich abzeichnende Verpflichtung grundsätzlich - entscheidend sei jedoch "die Art und Weise, wie sie im Einzelfall umgesetzt wird".

Das Unternehmen müsse die Nutzer transparent über die Datenverarbeitung informieren, das geschehe derzeit in vielen Bereichen nicht, sagte Caspar. Zudem sei die Freiwilligkeit wichtig: Mitglieder dürften nicht vor die Wahl gestellt werden, beispielsweise der Gesichtserkennung zuzustimmen oder gleich das Online-Netzwerk zu verlassen. "Gerade von Minderjährigen wird man kaum erwarten könne, dass sie sich einer für Ihren Datenschutz nachteiligen Änderungen der Nutzungsbedingungen widersetzen und aus dem Netzwerk ausscheiden."

Caspar hatte am Donnerstag im Streit um die Gesichtserkennung rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt. Der Datenschützer hält die Funktion nicht für rechtskonform. Das US-Unternehmen weist den Vorwurf zurück. Facebook-Nutzer können Fotos auf die Plattform hochladen und abgebildete Personen aus ihrer Freundesliste markieren. Einmal gekennzeichnete Kontakte können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen.

san/DPA/AFP