Die Europäische Kommission will den Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten deutlich strenger regulieren. Künftig sollten E-Zigaretten laut einem Bericht gleich behandelt werden wie Nikotin-Pflaster, -Sprays oder -Kaugummis.

Berlin - Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt bräuchten eine Zulassung als Arzneimittel, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf einen Entwurf für die neue Tabakdirektive.

Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht demnach Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Diese Werte sind sehr niedrig: Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen.

Derzeit gängige Produkte enthalten jedoch ein Vielfaches an Nikotin.

Die elektronische Zigarette ist ein Produkt, mit der eine oftmals, aber nicht immer nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. Immer mehr Raucher entdecken sie als Alternative zum herkömmlichen Glimmstängel. In Deutschland soll es Anfang 2012 nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa zwei Millionen Konsumenten gegeben haben.