Deutsches Grundgesetz
© über dts NachrichtenagenturAusgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will in der nächsten Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes durchsetzen. Die Umgestaltung, so erläutern Bundes- und Landespolitiker in der neuen Ausgabe des Manager Magazins (Erscheinungstermin: 15. März), soll dem Bund künftig ermöglichen, Universitäten systematisch finanziell zu fördern. Kritiker befürchten dadurch zentralistische Einflüsse auf die Inhalte der Universitätsforschung.

Bisher untersagt das sogenannte Kooperationsverbot des Grundgesetzes dem Bund direkte und dauerhafte Zahlungen für Forschung und Lehre an den Hochschulen, da diese - wie etwa auch die Schulen - unter die Hoheit der Länder fallen. Eine Grundgesetzänderung war im vergangenen September im Bundesrat gescheitert. Dennoch scheut Cornelia Quennet-Thielen vor einem neuen Anlauf nicht zurück: Die Staatssekretärin im CDU-geführten BMBF will künftig "alle Kräfte bündeln und Kooperationen fördern", etwa zwischen Universitäten und den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, die 90 Prozent ihrer Grundförderung aus Bundesmitteln erhalten.

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