Angestellte der Großbank Bank of America (BoA) erklärten in eidesstattlichen Versicherungen vor Gericht, sie seien aufgefordert worden, Kunden zu belügen, und hätten für Zwangsvollstreckungen bei Immobilien sogar Belohnungen erhalten. Diese neuen Dokumente, die als Beweise in einer Sammelklage vorgelegt wurden, enthalten zahlreiche schwerwiegende Beschuldigungen und zeichnen ein düsteres Bild der früheren Praxis der Bank im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen.
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In ihren Aussagen, die Journalisten der gemeinnützigen Internetplattform für investigativen Journalismus ProPublica vorliegen, heißt es, Abteilungsleiter verschiedenster, über das ganze Land verteilter Zweigstellen der Bank hätten ihre Untergebenen gedrängt, routinemäßig Änderungsanträge für Kredite ohne Begründung abzulehnen. Manchmal seien sie aufgefordert worden, den Kunden gegenüber, denen der Verlust ihres Wohneigentums drohte, Ausflüchte zu suchen. In einer Aussage erklärt ein früherer Sachbearbeiter, er sei einmal angewiesen worden, mehr als 1500 Änderungsanträge ohne nähere Begründung abzulehnen. »Um die Ablehnungen zu begründen, erfanden die Mitarbeiter fiktive Gründe. So wurde z.B. behauptet, der Eigentümer habe ein erforderliches Dokument nicht vorgelegt, obwohl dies nicht stimmte«, schreibt William Wilson jun., ein ehemaliger BoA-Antragsprüfer, in seiner Stellungnahme.

An anderer Stelle bemerkt er, er sei angewiesen worden, Anträge für das von US-Präsident Obama aufgelegte Home Affordable Modification Program, mit dem unter der Belastung von Hypotheken leidende amerikanische Immobilienbesitzer unterstützt werden sollten, die mehr als 60 Tage zurückreichten, abzulehnen, obwohl »die Eigentümer alle erforderlichen Finanzdokumente eingereicht hatten und der Antrag auch sonst den Erfordernissen der vorgeschriebenen dreimonatigen Versuchsphase vor der endgültigen Zustimmung des Gläubigers entsprach«.

Simone Gordon, die von 2007 bis 2012 als leitende Inkassobearbeiterin für die Bank of America tätig war, sagte aus: »Wir wurden aufgefordert, die Kunden zu belügen und zu behaupten, angeforderte Dokumente seien nicht eingegangen. Man sagte uns, wenn wir einräumten, die Bank habe die Dokumente erhalten, komme dies ›einem Stich in ein Wespennest‹ mit verheerenden Folgen gleich.« Gordon berichtet weiter, die Bank habe kontinuierlich zu wenig Personal zur Bearbeitung der Anträge eingestellt.

Ein durchschnittlicher Inkassomitarbeiter der BoA sei mit dem Berg von mehr als 400 Anträgen, die darauf warteten, von ihm bearbeitet zu werden, ständig überlastet. Gordon fuhr fort: »Inkassomitarbeiter, die in einem Monat in zehn oder mehr Fällen eine Zwangsvollstreckung herbeiführten, erhielten eine Bonuszahlung von 500 Dollar. Die BoA verteilte als Belohnung an die Mitarbeiter Geschenkgutscheine großer Einzelhandelsketten wie Target oder Bed Bath & Beyond, wenn im Zusammenhang mit einem Hypotheken-Vertrag eine Zwangsvollstreckung erwirkt wurde.«

Filialleiter, so Gordon weiter, hätten Mitarbeiter immer wieder angewiesen, die Antragsbearbeitung hinauszuzögern, denn je länger die Antragsbearbeitung dauerte, desto »höher fielen die Gebühren, die die BoA einkassierte, aus«.

Diese eidesstattlichen Aussagen wurden dem Bundesgericht in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts in der vergangenen Woche vorgelegt. Die Bank selbst hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen. »Wir bekräftigen aufs Neue unsere Bereitschaft, Kunden zu helfen, denen eine Zwangsvollstreckung droht. Die Anwälte der Gegenseite zeichnen bestenfalls ein falsches Bild der Praxis der Bank und des Einsatzes unserer Mitarbeiter«, schrieb die Bank in einer offiziellen Stellungnahme. »Wenn wir kommenden Monat unsere Entgegnungen zu den Anträgen der Kläger vorlegen, werden wir im Einzelnen zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Bis dahin verweisen wir darauf, dass jede der Darstellungen voller sachlicher Fehler steckt.«

Allerdings ist aus anderen Kreisen der Finanzbranche zu hören, dass man derartige Vorgehensweisen durchaus für möglich und realistisch hält. »Mir sind alle diese Praktiken, die in dem Verfahren zur Sprache kamen, durchaus vertraut«, sagte der auf Zwangsvollstreckungen spezialisierte Anwalt Jason McGrath aus Charlotte im US-Bundesstaat North Carolina in der Nachrichtensendung des Fernsehsenders WSOC-TV. »Diese Angelegenheit ist für Leute wie mich sehr spannend, denn wir sind jeden Tag mit solchen Praktiken konfrontiert. Und es tut gut, wenn diese Dinge auch einmal in aller Öffentlichkeit diskutiert werden. Einige meiner Klienten meinen, sie seien froh, dass nicht nur ihnen, sondern auch anderen das gleiche widerfahre. Das ist allerdings schon etwas bizarr, wenn sie sich besser fühlen, weil es auch noch anderen Leuten so schlecht wie ihnen selbst ergeht.«

Christy Romero, Sonder-Generalinspektorin des so genannten Trouble Asset Relief Program (TARP) mit dem die Regierung Bush 2008 im Zuge der amerikanischen Immobilienkreise Anteile angeschlagener Finanzinstitute erwarb, erklärte gegenüber dem Finanzinformationsdienst Bloomberg: »Es handelt sich hier offensichtlich um eine Schädigung der Kunden und eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Hypotheken-Schutzprogrammen der Regierung.«

Die erwähnten Aussagen sind lediglich einige der jüngsten Vorwürfe, die gegen die Bank erhoben werden, und es sind sicherlich nicht die ersten ihrer Art. Im letzten Jahr gehörte die BoA zu fünf Hypothekenbanken, die sich mit staatlichen und bundesstaatlichen Finanzaufsehern auf Zahlungen in einer Gesamthöhe von 25 Mrd. Dollar einigten, nachdem die Banken wegen ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen in die Kritik geraten waren.


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