Vor vier Jahren bekam ein steirischer Arzt wegen wiederholter impfkritischer Aussagen Berufsverbot - Jetzt kippte das Höchstgericht das Verbot
Vaccine hoax, Impfungen, impfen
© Unknown"Liebt sie. Beschützt sie. Lasst sie niemals impfen. Es gibt KEINE sicheren Impfungen!"
Wien/ Graz - "Jetzt trauen sich endlich wieder jene Ärzte den Mund aufmachen und sich kritisch über das Impfen äußern, ohne dass sie Angst haben müssen, Berufsverbot zu bekommen", sagt Johann Loibner. Der weststeirische Allgemeinmediziner und Impfgegner wurde jetzt - nach vier Jahren Gerichtsstreit mit der österreichischen Ärztekammer und dem Land Steiermark - vom Obersten Gericht rehabilitiert. Er darf seine Ordination wieder öffnen.

Gegen Loibner wurde 2009 ein lebenslängliches Berufsverbot verhängt, der Mediziner wurde von der Ärzteliste gestrichen und musste seine Praxis zusperren. Loibner hatte sich wiederholt öffentlich in Vorträgen und auch Publikationen kritisch zum Thema Impfen geäußert, er bezweifelte den Nutzen von Impfungen, dieser könne im Grunde nicht nachgewiesen werden, wohl aber diverse Impfschäden.

Höchstgericht kippt Verbot

Durch seine öffentlich geäußerte Ablehnung einer Impfprophylaxe fehle Loibner die für die "ärztliche Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit", wurde die Einziehung seines Ärzteausweises von der Kammer und Behörde argumentiert. Vom behördlich für das Berufsverbot zuständigen Landeshauptmann Franz Voves war der Bescheid "im Interesse der Volksgesundheit" bestätigt worden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kippte jetzt aber das Berufsverbot - dies mit teils harscher Kritik an Ärztekammer und der zuständigen Landesbehörde, die es verabsäumt hätten, "ihre Beurteilung nachvollziehbar zu begründen".

Gericht rüffelt Ärztekammer

Der VwGH hat im Verbotsbescheid keine Verletzung der Berufspflichten erkennen können. Nach den Feststellungen der Behörde sei "nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer allfällige andere Berufspflichten, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum Doctor medicinae universae verpflichtet hat oder zu deren Einhaltung er nach dem Ärztegesetz der nach anderen Vorschriften verpflichtet ist, verletzt hat", notierte der VwGH.

Weiters rüffelt er in seinem Urteilsspruch Behörde und Ärztekammer, dass "nicht einmal ansatzweise" auf die Verteidigung des Arztes, dass nämlich "aufgrund seiner Tätigkeit nie ein Mensch zu Schaden gekommen" sei, eingegangen worden sei.

Arzt will klagen

Loibner will jetzt die Österreichische Ärztekammer und das Land Steiermark auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen. Über die Höhe werde er noch mit seinen Rechtsvertretern beraten. "Aber viel wichtiger ist mir wirklich, dass jetzt die mehr als hundert Mediziner, die ich kenne und die dem Impfen sehr kritisch gegenüberstehen, wieder Mut bekommen haben, sich kritisch zum Thema zu äußern. Ich denke da vor allem auch an eine Kollegin, die ebenfalls von der Kammer schon verwarnt worden ist und seither schweigt", sagte Loibner am Dienstag im Gespräch mit dem STANDARD.

Der steirische Landeshauptmann Franz Voves ließ knapp ausrichten, die Entscheidung des Gerichtes sei "zu akzeptieren".

Auch die Ärztekammer nahm die höchstgerichtliche Niederlage per Aussendung "zur Kenntnis". Für die ärztliche Standesvertretung ist die Aufhebung des Berufsverbot-Bescheids ohnehin nur "aus rein formalen Gründen" passiert. Die Durchführung "der im österreichischen Impfplan lege artis empfohlenen Impfungen" sei jedenfalls nach wie vor "dringend angeraten".