Am 19. März 2014 kam es in der Nähe des Perth Airport zu einem Beinahezusammenstoß einer zivilen Passiermaschine und einem bis heute unbekannten Flugobjekt. Dies geht aus einem aktuell vom Australischen Amt für Verkehrssicherheit (Australian Transport Safety Bureau, ATSB) veröffentlichten Bericht hervor. Die Behörde stuft den Vorfall als "ernsten Zwischenfall" ein.
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Perth (Australien) -Der Sicherheitsbericht "AO-2014-052" stuft den Vorfall als "ernsten Zwischenfall" ein und erläutert folgende Situation:
"Am 19. März 2014, gegen 09:13 Uhr Western Standard Time (WST), befand sich eine De Haviland DHC-8 (s.Abb.) mit der Registrierung "VH-XFX" aus Kambalda in Western Australia kommend, im Anflug auf den Perth Airport.
Etwa 23 Kilometer nord-nordöstlich von Perth, auf rund 3.800 Fuß (1160 Meter) über dem mittleren Meeresspiegel, sichtete die Crew ein helles blitzendes Licht direkt vor dem Flugzeug. Dieses Licht schien direkten Kurs auf das Flugzeug zu nehmen und die Crew bemerkte, dass das Licht ein unbekanntes Objekt war - möglicherweise eine unbemannte Flugdrohne (unmanned aerial vehicle, UAV). Der Pilot flog umgehend ein Ausweichmanöver Richtung Westen, um eine Kollision mit dem Objekt zu verhindern. Das Objekt passierte sodann etwa 20 Meter horizontal und 100 Fuß (33 Meter) vertikal an der Maschine vorbei.

Der Pilot berichtete, dass das Objekt von zylindrischer Form und grauer Farbe gewesen sei und sich auf etwa 3.700 Fuß in kontrolliertem Luftraum bewegt habe. Die Crew erhielt zu keinem Zeitpunkt einen Warnhinweis durch das "Traffic Collision Avoidance System" (TCAS). Bei dem Luftraum unterhalb von 3.500 Fuß handelte es sich um militärisch beschränkten Luftraum.

Das ATSB wurde von den Australischen Verteidigungskräften (Australian Defence Force) darüber informiert, dass man keine UAVs betreibe und auch von keinen UAV-Operationen während der fraglichen Zeit und innerhalb der fraglichen Gegend Kenntnis habe.

Das ATSB konnte keine der Details des Objekts bestätigen, noch einen UAV-Betreiber zur fraglichen Zeit in der fraglichen Gegend identifizieren. UAVs stehen in zunehmendem Maße auch Privatpersonen zur Freizeitgestaltung zur Verfügung und solche Einsätze außerhalb der gesetzlichen Regelungen könnten ein bedeutendes Risiko für die Luftfahrtsicherheit darstellen."
Zu derartigen Beinahe-Zusammenstößen mit unbekannten und selbst nach eingehender Untersuchung unidentifizierten Flugobjekten (UFOs) kam es in der Vergangen schon des Öfteren. Zuletzt wurde ein Untersuchungsbericht der für die britische Flugsicherheit zuständigen Behörde "UK Airprox Board" (UKAB) bekannt, der ausführlich die Sichtung eines UFOs durch den Piloten einer A320 im Juli 2013 Kilometer vom Londoner Flughafen Heathrow entfernt schilderte. Das unidentifizierte Flugobjekt kam dabei der Maschine derart nahe, dass auch der Kapitän der A320 mit einem unmittelbaren Zusammenstoß rechnete und sich in Richtung seines Copiloten wegduckte (...wir berichteten, s. Links).

Auch direkte Zusammenstöße mit unbekannten Flugobjekten wurden in jüngster Vergangenheit dokumentiert. Zuletzt anhand eines massiven Schadens an der Front einer Air-China-Boing im Juni 2014 (...wir berichteten, s. Links).

- Den Originalberichte des ATSB finden Sie HIER