Im Kampf gegen die Aufständischen in Libyen setzen die Soldaten von Machthaber Muammar al-Gaddafi in der Stadt Misrata auch international geächtete Streubomben ein.

Das berichten Aufständische und die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch übereinstimmend. Streumunition gilt als besonders heimtückisch: Eines dieser Geschosse setzt hunderte kleinerer Bomben frei. Die Opfer sind zu 98 Prozent Zivilisten, gut ein Viertel von ihnen Kinder.

Streubomben können aus Flugzeugen abgeworfen oder vom Boden aus mit Raketenwerfern abgefeuert werden. Ihre Behälter öffnen sich in der Luft und setzen viele kleine Bomben, sogenannte Bomblets, über große Flächen frei. Diese Flächen bleiben wegen der großen Zahl von Blindgängern auch nach dem Ende eines Konflikts verseucht.

Die Blindgänger liegen oft jahrelang unentdeckt herum - bis zufällig ein spielendes Kind oder ein Bauer bei der Feldarbeit auf sie stößt. Genau wie Landminen geht die Munition bei Berührung in die Luft. Wer nicht sofort getötet wird, überlebt meist nur schwer verletzt.

Nach Angaben der Organisation Handicap International wurden seit 1965 weltweit mindestens 440 Millionen Streubomben in mehr als 30 Staaten abgeworfen. In den vergangenen Jahren kam Streumunition auch im ehemaligen Jugoslawien, im Irak, in Afghanistan und im Libanon zum Einsatz. Durch Streubomben wurden laut Handicap International bis heute rund hunderttausend Menschen getötet.

Als große Hersteller von Streumunition gelten die USA, Russland und China - sie alle haben die im August 2010 in Kraft getretene Konvention zum Verbot von Streubomben bislang nicht unterzeichnet. Insgesamt 74 Staaten lagern noch Streubomben, darunter auch Deutschland, das 2001 mit dem Abbau der Bestände begann. Bis 2015 sollen sie vernichtet sein.

Von den 108 Unterzeichnerländern der Konvention, zu denen Libyen nicht zählt, haben bislang mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert, darunter Deutschland, Kanada, Großbritannien, Afghanistan, Irak und viele afrikanische Staaten. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Länder, auf Einsatz, Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie den Im- und Export von Streumunition zu verzichten. Die Bestände müssen vernichtet werden.