Der Ölkonzern BP hat in den USA die in der Schweiz ansässige Firma Transocean verklagt, von der sie die Unglücks-Bohrinsel "Deepwater Horizon“ geleast hatte.
Auch der Hersteller des Zements, mit dem das Bohrloch ausgekleidet wurde, bekommt es mit den BP-Anwälten zu tun. Dem Unternehmen Halliburton wirft BP in seiner eingereichten Klage Betrug, Nachlässigkeit und das Verschweigen von Materialkennziffern vor.
BP geht außerdem gerichtlich gegen das Unternehmen Cameron International in Houston (Texas) vor, den Hersteller einer Einrichtung, die in Notsituationen automatisch den Ölfluss aus einer Quelle stoppt. In diesem Fall hatte dieser "Blowout Preventer“ nicht funktioniert.
Die Ölplattform war am 20. April vergangenen Jahres explodiert. Elf Arbeiter starben. 780 Millionen Liter Rohöl strömten ins Meer, bis die Quelle in 1500 Metern Tiefe im August geschlossen werden konnte. 48.000 Menschen kämpften gegen das Öl, das 1000 Kilometer Küste verschmutzte.
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BP sind wegen der Ölpest Kosten von mehr als 40 Milliarden Dollar (27,4 Milliarden Euro) entstanden - Beträge, die der Konzern nach Medienberichten durch die Klagen zurückerstattet haben will.
Sie wurden bei einem Bundesgericht in New Orleans (US-Staat Louisiana) eingereicht - nach Medienberichten genau vor Ablauf einer Frist für derartige gerichtliche Vorstöße im Zusammenhang mit der Ölpest.
BP wirft Transocean vor, dass es ohne dessen „Fehlverhalten“ nicht zu der Katastrophe gekommen wäre - nicht zu der Explosion, dem Tod der Arbeiter, zur Ölpest. „Die simple Tatsache ist, dass am 20. April 2010 jedes einzelne Sicherheitssystem - und Gerät sowie Mechanismen zur Quellen-Kontrolle auf der „Deepwater Horizon“ versagten“, zitierte die Agentur Bloomberg aus der BP-Klageschrift.
Transocean habe vertragliche Verpflichtungen zur angemessenen Instandhaltung der Plattform vernachlässigt, ihre Crews nicht ausreichend trainiert und Maßnahmen zur Bekämpfung von Feuern nicht gut genug koordiniert.

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