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Österreichs Nationalrat hat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein genereller Richtervorbehalt ist in der Umsetzung der EU-Richtlinie vorgesehen.

Mit der Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ hat der österreichische Nationalrat die Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ab April 2012 werden alle Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten, E-Mail-Kontakte und Mobilfunkstandortdaten der Menschen für sechs Monate gespeichert.

"Dass entgegen allen Expertenempfehlungen die österreichische Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in dieser Form vom Plenum des Nationalrats angenommen wurde, ist nur schwer nachvollziehbar", sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär des Dachverbands Internet Service Providers Austria (ISPA). "Besonders bedauerlich ist, dass der Richtervorbehalt beim Zugriff auf die Vorratsdaten nicht generell vorgesehen ist." Damit wäre die Verhältnismäßigkeit der Datenzugriffe von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei durch ein unabhängiges Organ geprüft worden.

"Einziger Lichtblick ist, dass in einem Entschließungsantrag festgehalten wurde, etwaige Entschärfungen der Richtlinie durch die EU unmittelbar in die österreichische Rechtsordnung zu übernehmen", erklärte Wildberger. Eine Überarbeitung des Gesetzes könnte daher infolge einer Richtlinienanpassung schon im Dezember notwendig werden.

"Die Vorratsdatenspeicherung ist der Einstieg in eine Spitzelgesetzgebung", sagte Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. Die Vorratsdatenspeicherung sei eine Präventivüberwachung: Jedes Telefonat, jede SMS, jede Ortsveränderung von allen Nutzern moderner Kommunikationsmittel werde gespeichert, ohne dass sie sich etwas zuschulden kommen lassen hätten.

Der SPÖ-Abgeordnete Kurt Gartlehner erklärte dagegen, die Regierungsparteien hätten eine Mindestvariante entwickelt, die "datenschutzrechtlich einwandfrei" sei. Eine Nichtumsetzung der EU-Richtlinie hätte zu hohen Strafzahlungen geführt, sagte Gartlehner.