
Einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte ein Sprecher der Bundestagsfraktion in Berlin der Deutschen Presse-Agentur.
Hintergrund der geplanten Klage in Karlsruhe: 35 Jahre nach dem Anschlag lehne es die Regierung weiterhin ab, Angaben zu V-Leuten deutscher Geheimdienste herauszugeben, die bei der Aufklärung helfen könnten oder möglicherweise sogar selbst in das Attentat verstrickt seien.
Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der Zeitung, die offizielle Begründung, man müsse die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste schützen, laufe darauf hinaus, "immer und ausnahmslos jedwede Information über die Tätigkeit von V-Leuten zu verweigern". Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, sagte am Freitag in Berlin, man sehe der Klage der Grünen-Fraktion "gelassen" entgegen.
In einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort des Bundesjustizministeriums vom 7. April auf die Grünen-Anfrage heißt es: Die Regierung sei "nach wie vor der Auffassung, dass Fragen zu Art und Weise der Quellenführung sowie zur V-Leute-Eigenschaft von Personen - auch wenn es sich um zeitlich weit zurückliegende Vorgänge handelt - zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht beantwortet werden können".



Kommentar: Eigentlich sollten auch die Grünen wissen wie der Hase läuft. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, es sei denn, es kommt zufällig ans Licht, wie damals die Geschichte mit dem "Celler Loch".