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Ein orthodoxes Rabbiner-Gericht hat einen Hund zum Tode verurteilt. Die Begründung klingt seltsam.

Seelenwanderung ist ein tückisches Konzept. Wer will schon als Gänseblümchen wiedergeboren werden, als Amöbe - oder als Hund? Und kann es sein, dass die Seele eines verstorbenen Anwalts in einen Hund fährt? Genau das dachten die Richter im ultraorthodoxen Viertel Mea Schearim in Jerusalem.

Der Hund war vor wenigen Wochen in das dortige Finanzgericht eingedrungen und hatte sich nicht vertreiben lassen. Einer der Richter erinnert sich schließlich, dass vor 20 Jahren ein bekannter weltlicher Anwalt das Rabbinergericht beleidigt habe. Die Rabbiner verfluchten den Mann damals; seine Seele möge in den Körper eines Hundes übergehen. Hunde gelten nach der Halacha, dem jüdischen Religionsgesetz, als unreine Tiere.

Die Rabbiner urteilten jetzt, das Tier solle durch Steinigung getötet werden. Mit der Durchführung wurden Kinder der Nachbarschaft beauftragt.

Nach Angaben der Internetzeitung „Ynet-News“ leugnete der Gerichtspräsident den Aufruf zur Steinigung. Ein leitender Richter habe den Bericht jedoch bestätigt; es handele sich allerdings nicht um einen offiziellen Richtspruch. Die Steinigung bezeichnete er als „angemessenen Weg, sich an der Seele zu rächen, die in den armen Hund gefahren“ sei.

Die US-Tierschutzorganisation PETA verurteilte den Tötungsaufruf. Eine weitere Tierschutzorganisation erstattete laut Ynet-News Anzeige gegen den Gerichtspräsidenten.

Für den Hund ging die Geschichte übrigens gut aus. Bevor er gesteinigt werden konnte, entkam der Vierbeiner. Gott sei Dank!