
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Juncker will ein Instrument nutzen, das es erst seit 2014 gibt. Es sieht einen strukturierten Dialog mit einem Mitgliedstaat vor, wenn die Kommission systembedingte Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit erkennt. Wenn der Staat nicht auf Änderungsvorschläge aus Brüssel reagiert, leitet die Kommission ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen europäische Grundwerte ein. Das ist noch nie geschehen, könnte aber bis zum Entzug von Stimmrechten führen.
Oettinger äußerte sich gegenüber der F.A.S. besorgt über die jüngsten Änderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Polen. Das Parlament hatte mit Mehrheit der Regierungspartei in beiden Kammern eine Reform beschlossen, die es ihr erlaubt, das Leitungspersonal in den öffentlichen Radio- und Fernsehsendern auszutauschen. Die Direktoren von vier Programmen des Fernsehsenders TVP reichten am Samstag von sich aus ihren Rücktritt ein, darunter der beliebte Journalist Tomasz Lis.
„Ein Intendant darf nicht ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Das wäre Willkür“, sagte Oettinger. „Je größer unsere Sorge ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion einbüßen könnte, nämlich die Bürger unabhängig zu informieren, desto mehr müssen wir die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden stärken“, so Oettinger weiter. Er will spätestens im Juni Vorschläge zur Novellierung der entsprechenden EU-Richtlinie vorlegen. Das steht im Zusammenhang mit einer Überprüfung, die schon länger läuft, nun aber auch durch die Entscheidungen in Polen beeinflusst wird.
Quelle: F.A.S.



Kommentar: Oh je, die Bundesregierung ist besorgt, dass gegen die "europäischen Grundwerte" verstoßen wird? Hat es vielleicht nicht eher damit etwas zu tun:
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Was Öttinger von "Grundwerten" so hält, ist ja bekannt: