Ein Familienvater aus Trappenkamp im Kreis Segeberg muss lebenslang in Haft. Das Kieler Landgericht hat keine Zweifel daran, dass der 69-Jährige türkischer Herkunft vor 15 Jahren seine Tochter getötet hat, weil sie von ihm schwanger war. Die Leiche seiner damals 29-jährigen Tochter hat er anschließend in einer Garage vergraben. Das Urteil der Richter entspricht der Forderung der Kieler Staatsanwaltschaft.

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Angeklagter: Unfall anstelle von Mord
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie sieht den Mordvorwurf als nicht erwiesen an. Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Prozesses zugegeben, seine Tochter getötet zu haben. Eine Mordabsicht bestritt er aber. Der Tod der jungen Frau sei ein Unfall gewesen, so der 69-Jährige. Er habe seine Tochter im Streit tödlich verletzt. Ihm war seinen Angaben zufolge nicht bewusst, dass die 29-Jährige schwanger gewesen sei. Der Angeklagte bestritt zudem, der Vater des Kindes gewesen zu sein. Angehörige sagten im Prozess aus, dass die junge Frau vom Vater gedemütigt, vergewaltigt und schwer misshandelt wurde. Auch diese Anschuldigungen bestritt der Familienvater.

Die jüngere Tochter hatte ihren Vater im vergangenen Jahr angezeigt. Sie sagte aus, ihr Vater habe die Tat angekündigt. "Ich muss sie beseitigen", habe er gesagt, als er entdeckte, dass sie schwanger ist, so die inzwischen 33-Jährige. Als sie eines Tages aus der Schule gekommen sei, habe der Vater erklärt: "Die Sache ist erledigt. Guck auf den Balkon." Dort habe sie in einem Sack den zusammengeschürten Leichnam der toten Schwester gefunden.

Die jüngere Tochter musste mithelfen, die Leiche zu verstecken

Er hatte gedroht, sie auch noch zu töten, wenn sie ihm nicht beim Wegschaffen der Leiche behilflich ist und über den Mord schweigt. Der Familienvater hatte die Leiche zunächst in einer Garage vergraben, sie dann später wieder ausgebuddelt und im Müll entsorgt. Ein paar Finger- und Zehenknochen hatte er dabei übersehen. Sie wurden von Leichenspürhunden gefunden.

Das Opfer war nach ihrem Tod im Februar 1996 nicht als vermisst gemeldet worden. Sie hatte nach Ablauf ihres Touristenvisums illegal bei ihren Eltern gelebt und war nicht bei den Behörden registriert. Die Ehefrau des Täters befand sich auf Veranlassung ihres Mannes auf Kur, als die Tochter umgebracht wurde. Ihr gab der Familienvater vor, die ältere Tochter sei von der Polizei abgeholt und in die Heimat geschickt worden. Als seine Frau in die Türkei reisen wollte, um das zu überprüfen, sagte er ihr, die Tochter sei bei einem Erdbeben umgekommen.

Ermittlungen auch gegen jüngere Tochter

Das Motiv war laut Staatsanwalt Achim Hackethal Angst vor Entdeckung. Der Angeklagte habe mit dem Tod seiner schwangeren Tochter nicht nur ein, sondern gleich zwei Leben ausgelöscht, hatte Hackethal in seinem Plädoyer am vergangenen Montag gesagt. Seit Mitte Juni musste sich der Angeklagte vor dem Kieler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen die Tochter wegen einer möglichen Beihilfe zum Totschlag und nicht angezeigter geplanter Straftaten.