Das Büro des Hohen UN-Kommissars für Menschenrechte (UNHCHR) hat Kiew aufgerufen, die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die während der sogenannten „Krim-Blockade“ begangen worden sein sollen. Diese Empfehlung steht im kürzlich in Genf veröffentlichten 13. UN-Bericht über die "Lage der bürgerlichen Freiheiten in der Ukraine".

UN Charta
© Reuters
Der Regierung in Kiew wird empfohlen, die Meldungen über die Menschenrechtsverletzungen während der sogenannten „bürgerlichen Blockade“ zu untersuchen und die Schuldigen zu verhaften.


Kommentar: Dann müssten sie sich ja selbst verhaften...


Das UNHCHR-Büro appelliert außerdem an Kiew, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit im Süden des Gebiets Cherson zu gewährleisten.

Im Bericht steht unter anderem, dass die „bürgerliche Blockade“ der Krim von Aktivisten verhängt worden sei, die die Befugnisse der Rechtschutzorgane illegal übernommen hätten. Dabei seien mehrere Menschenrechts-Verstöße gemeldet worden.

Nachdem die am 18. Dezember 2015 von der ukrainischen Regierung getroffene Entscheidung, scharfe Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren, persönliche Gegenstände und Dienstleistungen sowohl von der Krim als auch auf die Krim zu verhängen, in Kraft getreten war, wurde die „bürgerliche Blockade“ zwar offiziell eingestellt. Allerdings konnte sich eine UNHCHR-Kommission, die das Gebiet Cherson vom 1. bis zum 4. Februar besuchte, davon überzeugen, dass die Befürworter der Blockade nach wie vor am Straßenrande ihre behelfsmäßigen Checkpoints betrieben. Sie hätten aber den Straßenverkehr nicht gestört.

Wie die Krim allmählich die Finsternis loswird

„Im Februar wurde die UNHCHR-Kommission Zeuge der anhaltenden Spannung zwischen den Einheimischen und denen, die die Blockade unterstützten“, steht im Bericht. „Die Ortsansässigen bildeten als Reaktion auf zahlreiche Überfälle auf Personen und Vermögen, die die Blockade-Aktivisten laut Zeugen verübt haben sollen, eigene ʻSelbstverteidigungsgruppenʼ.“


Kommentar: Gegen diese Nazibanden sollte man sich auch verteidigen...


Die Verfasser des Berichtes weisen auch auf die bewusste Beschädigung des Stromnetzes hin, die im November die Stromlieferungen auf die Halbinsel aus der Ukraine unmöglich gemacht hatte: "Weit verbreitet ist die Meinung, dass hinter diesem Sabotageakt pro-ukrainische Aktivisten und Krimtataren steckten, die an der ʻbürgerlichen Blockadeʼ beteiligt waren. Bis jetzt sind keine Täter identifiziert und festgenommen."

UN-Experten stellen zudem fest, dass obwohl das Warenembargo und der totale Ausfall der Stromlieferungen auf die Krim „begrenzt“ geblieben seien, sie doch gewisse „Folgen für einzelne Menschen“ gehabt hätten. So hätten diese Handlungen negative Auswirkungen auf die Lebensmittelerhaltung, den öffentlichen Verkehr und die Wirtschaft gehabt. Die Krim-Behörden hätten unter diesen Umständen alle vorhandenen Energieressourcen in die kritisch wichtigen Objekte der sozialen Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Schulen umverteilen müssen. „Was die Menschenrechte betrifft, so wirkte sich die fehlende Stromversorgung eben auf Behinderte und Menschen mit geringem Einkommen besonders negativ aus“, stellt der UNHCR-Bericht abschließend fest.

Energieblockade der Krim

Die Krim wurde von der Stromversorgung am 22. November völlig abgekappt, als alle vier Fernleitungen aus der Ukraine durch Explosionen an den Masten außer Betrieb gingen.

Auf der Halbinsel wurde der Notstand ausgerufen. Strom gab es nur turnusmäßig. Am 2. Dezember besserte sich die Lage, nachdem die erste Strecke der „Energie-Brücke“ aus dem russischen Gebiet Krasnodar ans Netz geschaltet worden war. Die zweite Strecke wurde am 15. Dezember in Betrieb genommen, sodass die Gesamtkapazität auf 400 Megawatt stieg.

Zwei weitere Strecken der „Energie-Brücke“ sollen in diesem Frühling fertiggebaut werden und die Halbinsel von den ukrainischen Stromlieferungen unabhängig machen.