GEZ Zwangsgebühr ARD ZDF Deutschlandradio
© Screenshot ARD
Am heutigen Mittwoch sowie am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über 18 von 26 Klagen gegen den in Deutschland äußerst umstrittenen Rundfunkbeitrag. Bisher wurden alle Klagen gegen die Zwangsgebühr von deutschen Gerichten zurückgewiesen. Sollte diese Woche wieder so entschieden werden, bleibt den GEZ-Gegnern der Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Gegner des Rundfunkbeitrages in Deutschland sind zahlreich und suchen zunehmend die juristische Auseinandersetzung. Ungeachtet der Tatsache, dass der Weg vor Gericht bisher nicht von Erfolg gekrönt war, wenn es darum geht, sich gegen die Zwangsgebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Wehr zu setzen, stehen auf Ebene des Bundesverwaltungsgerichts noch zahlreiche Klagen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden aus. 18 dieser Klagen werden diese Woche in Leipzig verhandelt. Weitere acht Verhandlungen folgen im Juni.

Der Rundfunkbeitrag wird von vielen Bürgern, die nachweislich über kein Empfangsgerät verfügen und die öffentlich-rechtlichen Programme nicht konsumieren, als ungerecht empfunden. Zudem argumentieren die Kläger, die Gebühr sei de facto eigentlich eine Steuer, zu deren Eintreibung den Ländern jedoch die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Ausgeschlossen werden kann nicht, dass das Gericht in Leipzig diese Woche den Rundfunkbeitrag kippt. Das Urteil wird für Freitag erwartet. Doch sollten sich die Bundesverwaltungsrichter an den unteren juristischen Instanzen orientieren und die Klagen zurückweisen, bleibt den Beitragsgegnern noch der Gang an Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Unter den gewerbetreibenden Klägern, deren Fälle Ende des Jahres verhandelt werden soll, befinden sich auch die Drogeriekette Rossmann, sowie die Autovermietung Sixt.

Eine Ende Februar durchgeführte Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA, in Auftrag gegeben von dem Nachrichtenmagazin Focus, ergab, dass fast 70 Prozent der Befragten Rundfunkgebühren in Form von Zwangsbeiträgen ablehnen.

Lediglich 12,6 Prozent der Befragten sprachen sich für die Beibehaltung der mit einem Pflichtbeitrag finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland aus. Die große Mehrheit von 69,4 Prozent hält den Rundfunkbeitrag für nicht mehr zeitgemäß und plädiert für dessen Abschaffung. Jeder Vierte der Gebührengegner begründet seine Haltung mit der nicht-objektiven Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen.