Deutsche Juristen halten das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada für nicht grundrechtskonform. „Die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte (Tribunale) sollen ohne Bindung an Europäisches Recht, an das Grundgesetz (GG) und weitere deutsche Gesetze entscheiden können“, argumentieren sieben verschiedene Vereinigungen von deutschen Juristen und Menschenrechtsorganisationen. Laut dem Vertragstext könnten private Firmen „sich bei ihren Entscheidungen über europäisches und deutsches Recht hinwegsetzen“.
Brisant könnte die gemeinsame Erklärung der Juristen auch deshalb werden, weil der Freihandelsvertrag mit Kanada unter Experten als Blaupause für das große transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gilt. Allerdings begannen die Verhandlungen der EU mit Kanada bereits zwei Jahre vor den TTIP-Verhandlungen, sodass CETA bereits fertig ausgehandelt ist. Wie auch bei anderen Freihandelsabkommen verhandelten die Lobby-Organisationen und die EU-Vertreter auch diesen Vertrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Inzwischen muss CETA nur noch durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union sowie vom kanadischen Parlament bestätigt werden. Erst im vergangenen Februar veröffentlichte die EU-Kommission den offiziellen Inhalt. Zudem will die EU-Kommision, dass einzelne Absätze des Vertrages schon in Kraft treten, bevor die 28 Regierungen der Mitgliedsländer unterzeichnet haben.
Kommentar: Sie können es nicht abwarten, die Souveränität der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weiter auszuhebeln. Wobei in punkto Souveränität Deutschland einen Sonderfall darstellt, was auch das Grundgesetz einschließt:
- Wenn Deutschland kein Staat und nicht souverän ist, was ist es dann eigentlich und was bedeutet das für uns?
- "Keine Souveränität" war der Preis für Deutschlands Wiedervereinigung
- Deutschland und Europa müssen den Befehlen folgen: Wenn es der USA nicht passt, was ein Land macht, gibt es einen Regime-Change
Die deutschen Juristen greifen den Freihandelsvertrag nun massiv an: „Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des Sozialstaates und des Umweltschutzes müssen von Schiedsgerichten bei Abwägungen nicht berücksichtigt werden, da der CETA-Vertrag keine dem Grundgesetz vergleichbaren Rechte, Garantien und Verpflichtungen enthält“, monieren die Vereinigungen der Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte.
Sie beanstanden etwa, dass Investoren sich „das für sie günstigste Recht auswählen“ können. Die Unterzeichner halten dies für „unvereinbar mit dem Grundgesetz“. Die Verträge würden das Prinzip des Rechtsstaates und den Grundsatz des gesetzlichen Richters unterlaufen. Wenn CETA in der jetzt vorliegenden Form Gesetzeskraft erhält, käme es zu einem „Verzicht von Hoheitsrechten“, der im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.
Die Juristen und Menschenrechtler fordern die Bundesregierung auf, den Vertrag abzulehnen. Die gleiche Aufforderung richten sie an die im Bundestag vertretenen Parteien und die Landesregierungen.
Kommentar: Der "Verzicht von Hoheitsrechten" läuft seit etwa 70 Jahren, bedenkt man die Vasallenschaft der BRD zu den USA, auf die im vorherigen Kommentar verwiesen wurde. Zieht man auch Deutschlands zentrale Einflussposition in Europa in Betracht, sind mit seiner Hilfe (auch aufgrund seines Vasallenstatus) die zutiefst anti-demokratischen Freihandelsverträge CETA und TTIP in ganz Europa durchsetzbar.