Demo gegen CETA in Ontario, Kanada
© ReutersMit einem riesigen trojanischen Pferd protestiert der "Council of Canadians" in Ontario gegen das "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) zwischen Kanada und der EU, November 2013.
Der Freihandelsvertrag mit Kanada verstößt gegen das deutsche Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommen sieben Vereine von Juristen und Menschenrechtlern, nachdem die EU-Kommission den Text nach sechs Jahren Verhandlungszeit endlich veröffentlichte. Die Juristen fordern die Regierung und die Parteien auf, den Vertrag nicht zu ratifizieren.

Deutsche Juristen halten das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada für nicht grundrechtskonform. „Die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte (Tribunale) sollen ohne Bindung an Europäisches Recht, an das Grundgesetz (GG) und weitere deutsche Gesetze entscheiden können“, argumentieren sieben verschiedene Vereinigungen von deutschen Juristen und Menschenrechtsorganisationen. Laut dem Vertragstext könnten private Firmen „sich bei ihren Entscheidungen über europäisches und deutsches Recht hinwegsetzen“.

Brisant könnte die gemeinsame Erklärung der Juristen auch deshalb werden, weil der Freihandelsvertrag mit Kanada unter Experten als Blaupause für das große transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gilt. Allerdings begannen die Verhandlungen der EU mit Kanada bereits zwei Jahre vor den TTIP-Verhandlungen, sodass CETA bereits fertig ausgehandelt ist. Wie auch bei anderen Freihandelsabkommen verhandelten die Lobby-Organisationen und die EU-Vertreter auch diesen Vertrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Inzwischen muss CETA nur noch durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union sowie vom kanadischen Parlament bestätigt werden. Erst im vergangenen Februar veröffentlichte die EU-Kommission den offiziellen Inhalt. Zudem will die EU-Kommision, dass einzelne Absätze des Vertrages schon in Kraft treten, bevor die 28 Regierungen der Mitgliedsländer unterzeichnet haben.


Kommentar: Sie können es nicht abwarten, die Souveränität der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weiter auszuhebeln. Wobei in punkto Souveränität Deutschland einen Sonderfall darstellt, was auch das Grundgesetz einschließt:

Die deutschen Juristen greifen den Freihandelsvertrag nun massiv an: „Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des Sozialstaates und des Umweltschutzes müssen von Schiedsgerichten bei Abwägungen nicht berücksichtigt werden, da der CETA-Vertrag keine dem Grundgesetz vergleichbaren Rechte, Garantien und Verpflichtungen enthält“, monieren die Vereinigungen der Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte.

Sie beanstanden etwa, dass Investoren sich „das für sie günstigste Recht auswählen“ können. Die Unterzeichner halten dies für „unvereinbar mit dem Grundgesetz“. Die Verträge würden das Prinzip des Rechtsstaates und den Grundsatz des gesetzlichen Richters unterlaufen. Wenn CETA in der jetzt vorliegenden Form Gesetzeskraft erhält, käme es zu einem „Verzicht von Hoheitsrechten“, der im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.

Die Juristen und Menschenrechtler fordern die Bundesregierung auf, den Vertrag abzulehnen. Die gleiche Aufforderung richten sie an die im Bundestag vertretenen Parteien und die Landesregierungen.