Bundesverteidigungsministerin von der Leyen hält den Einsatz der Bundeswehr im Inland auch ohne Änderung des Grundgesetzes für möglich. Diese Position wird möglich, weil die Bundesregierung künftig einen Terror-Anschlag als Katastrophenfall klassifiziert.
Ursula von der Leyen Jens Stoltenberg
© dpaBundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen mit Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg auf der Münchner Sicherheitskonferenz.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hält die lange aus den Reihen der Union geforderte Grundgesetzänderung zugunsten von Bundeswehr-Einsätzen im Inland nicht für erforderlich. „Wir kommen mit der jetzigen Verfassungslage im Fall terroristischer Gefahren sehr gut zurecht“, sagte von der Leyen den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagsausgaben). Klar sei inzwischen auch, dass die Polizei bei solchen Einsätzen „die Federführung behält“.

Ihr Ziel sei es, das geltende Recht auszuschöpfen, „das uns im Katastrophenfall die nötigen Spielräume gibt“, sagte von der Leyen. Sie verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Hintergrund ist die Einschätzung, wonach auch etwa ein terroristischer Angriff als Katastrophenfall eingestuft werden kann.

Bund und Länder planen derzeit erstmals eine gemeinsame Übung von Sicherheitskräften unter Einbeziehung der Bundeswehr für einen Katastrophenfall, zunächst in Form einer Stabsübung. Dazu soll es am Mittwoch ein Spitzengespräch von Bund und Ländern geben. Man müsse vorbereitet sein „auf einen Fall, von dem wir hoffen, dass er nicht eintritt“, sagte dazu von der Leyen.