Infolge Paranoia nicht zurechnungsfähig - 44-Jähriger mit Gerichtsentscheidung nicht einverstanden

Wien (APA) - Weil er im vergangenen Sommer eine Polizistin mit einer Machete attackiert und ihr mehrere Rissquetschwunden an der Schulter zugefügt hatte, ist am Donnerstagnachmittag ein 44-jähriger Mann im Wiener Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer Paranoia und war daher zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, befanden die Geschworenen.

Der Betroffene war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Richterspruch ist daher nicht rechtskräftig. Der 44-Jährige behauptete, nicht krank zu sein. Er wisse, was Verfolgungswahn sei, doch liege ein solcher bei ihm nicht vor.

Nachbar bedroht

Ausgangspunkt war ein Nachbarschaftsstreit in einem Gemeindebau in Wien-Leopoldstadt, wo der Mann als eine Art "Haustyrann" galt. Immer wieder soll er mit Mitbewohnern Streitereien vom Zaun gebrochen haben. Am 14. Juli 2010 lieferte er sich mit einem 26-jährigen Sanitäter zunächst ein Wortgefecht, der nach Dienstschluss im Stiegenhaus noch eine schnelle Zigarette rauchte, ehe er seine Wohnung betrat.

Weil sich der jüngere Mann bedroht fühlte, als der 44-Jährige herumzutoben begann, verständigte dieser die Polizei. Als mehrere WEGA-Beamte eintrafen, hatte sich der Betroffene wieder in seine Wohnung begeben und reagierte auf das Läuten und Klopfen der Beamten zunächst nicht. Erst nach einigen Minuten trat er auf den Gang, wobei er sich mit einer Machete bewaffnet hatte.

Bewaffnete Auseinandersetzung

Er folgte der Polizei ins Stiegenhaus, wo er dann nach Darstellung der Beamten auf sie losgegangen sein soll. Eine Polizistin wurde von der Machete getroffen. Da sie nicht die scharfe Seite der Waffe auf die Schulter geschlagen bekam, blieben ihr schwere Verletzungen erspart.

Die Polizeibeamten versuchten dann, denn 44-jährigen mit einem Taser außer Gefecht zu setzen. Infolge eines technischen Defekts blieb allerdings die volle Wirkung aus, sodass die Einsatzkräfte zur Abwehr des offensichtlich gewaltbereiten Mannes von ihren Dienstwaffen Gebrauch machten. Der Mann wurde von mehreren Projektilen getroffen, zur Verhandlung ließ er sich im Rollstuhl bringen.

Dort versicherte er, die Polizisten nicht als solche erkannt, sondern für "Fremde in Uniformen" gehalten zu haben. Er habe keinerlei Verletzungsabsicht gehabt. Die Machete, die er "aus reinem Selbstschutz und aus den schlechten Erfahrungen heraus" erworben habe, habe er bewusst "nicht mit der Klinge nach vorn gehalten".

(APA)