Oranienburg - Unter dem Wohnblock 2 bis 10 in der Oranienburger Albert-Buchmann-Straße hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) einen weiteren Verdachtsfall (Anomalie) bestätigt.

Vier Meter unter dem Keller der Hausnummer 4 wurde ein metallischer Gegenstand geortet, bei dem geklärt werden muss, ob es sich um einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg handelt. Hinzu kommt, dass vor dem Wohnblock mit den Hausnummern 2 bis 10 eine weitere Anomalie unter einer Birke gefunden wurde. „Auch hier gibt es eine Abweichung vom Normwert, aber nicht so stark wie unter dem Block“, erklärt Oranienburgs Ordnungsamtsleiterin Sylvia Holm.


Im September sollen die beiden Stellen zeitgleich geöffnet werden, so dass am 4. Oktober eine Aussage vom KMBD getroffen werden kann, ob es sich um Bomben handelt. Sollte dies der Fall sein - ob bei einer oder bei beiden Anomalien - wird noch am selben Tag ein 50-Meter-Sperrkreis um den Block eingerichtet. Davon betroffen wären dann die Mieter der momentan 46 bezogenen Wohnungen des Plattenbaus sowie 15 Wohnungen in der benachbarten Erich-Mühsam-Straße 1.

Sollte es sich um mindestens eine Bombe handeln, wird am 5. Oktober entschieden, ob entschärft oder gesprengt werden muss. Dann würde sich der Sperrkreis um weitere 50 Meter ausdehnen. Insgesamt nochmals 149 Wohnungen der Augustin-Sandtner-Straße 42 bis 46 und der Rudolf-Grosse-Straße 1 bis 5 müssten an diesem Tag ebenfalls geräumt werden. Für den 6. Oktober ist eine mögliche Sprengung oder Entschärfung geplant.

„Normalerweise brauchen wir nicht so lange, um Anomalien abzuklären“, sagt Vize-Bürgermeisterin Kerstin Faßmann (parteilos). Doch in diesem besonders heiklen Fall müsse den betroffenen Mietern Zeit gegeben werden, sich mit dieser Ausnahmesituation auseinander setzen zu können.

Die Bewohner des Plattenbaus vis-à-vis der Havelschule wurden schriftlich über die Funde von der Stadtverwaltung informiert. Für sie beginnt nun eine ungewisse Zeit. Sie müssen entscheiden, ob sie bis zur Abklärung der Anomalien in ihren Wohnungen verbleiben oder vorsichtshalber umziehen wollen. Denn im schlimmsten Fall einer Sprengung „kann das heißen, dass sie nie wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können“, sagt Kerstin Faßmann.