In Babyflaschen darf er nicht mehr enthalten sein, in Kassenbons ist er es noch: der gefährliche Stoff Bisphenol A. Den Kassenzettel zu berühren, setzt nur geringe Mengen der Chemikalie frei. Kleinkinder sollten die Quittung jedoch nicht in die Finger bekommen.
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© picture-alliance/ dpaViele Kassenbons enthalten die umstrittene Chemikalie Bisphenol A.

Die umstrittene Chemikalie Bisphenol A, die jüngst EU-weit aus Babyfläschchen verbannt wurde, ist weiter in vielen Kassenbons enthalten. Darauf macht das Greenpeace-Magazin aufmerksam, das eine Studie dazu in Auftrag gegeben hatte. Sieben von acht Einkaufsquittungen enthielten demnach Bisphenol A (BPA) oder das verwandte Bisphenol S (BPS). Die nachgewiesenen Mengen überschritten teilweise den Tagesrichtwert, den ein schlanker Erwachsener laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit aufnehmen sollte. Beim Berühren der Bons werden aber nur sehr viel geringere Mengen frei. Allerdings sollten Eltern ihren Kleinkindern keine Kassenbons zum Spielen geben, rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

BPA in vielen Gebrauchsgegenständen vorhanden

Seit Längerem ist bekannt, dass BPA in Bons, aber auch anderen Thermopapieren wie Fahrkarten oder Parktickets vorkommt und dort nicht fest gebunden ist. Außerdem ist die Substanz in vielen Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff, in Konservendosenbeschichtungen oder Mikrowellen-Geschirr enthalten. Die Chemikalie ist weder hochgiftig noch gibt es Hinweise, dass sie Krebs auslöst. Aber sie kann ähnlich wie das Hormon Östrogen wirken. Forscher fanden zudem Anzeichen dafür, dass sie die Reifung des Gehirns von Ungeborenen und Kleinkindern schädigen kann.

BPS unterscheidet sich chemisch nur geringfügig von BPA, ist aber noch schlechter erforscht. Wegen des seit Jahren anhaltenden Streits um mögliche Gesundheitsgefahren durch BPA sind viele Anbieter auf BPS als Ersatzstoff umgestiegen. Ebenso wie das Umweltbundesamt beurteilt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung dies kritisch: "Mit Blick auf die fehlenden Daten ist Bisphenol S nicht als geeigneter Ersatzstoff anzusehen", so eine Sprecherin. Der einzige Anbieter, dessen Kassenbons im Test keine der beiden Substanzen enthielten, wollte laut Greenpeace nicht verraten, wie er seine Quittungen herstellen lässt.

dpa