Wohngemeinschaft
© ReutersSymbolbild: WG in Dresden
Nach Inspektion der Räume eines Berliner Wohnprojekts hat der Rundfunk-Beitragsservice, vormals GEZ, diesem den Status als Wohngemeinschaft (WG) verweigert und fordert nun das Achtfache des bisherigen Rundfunkbeitrags. Der Fall geht vor Gericht.

Eine Wohnung ist laut dem Staatsvertrag, auf dem der Rundfunkbeitrag rechtlich basiert, begrifflich "unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume". Allerdings muss sie über einen "eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen" betreten werden können. Der Beitragsservice arbeitet zwar auch mit dem Begriff "Wohngemeinschaft", dieser ist allerdings in den Rechtsgrundlagen des Rundfunkbeitrags in keiner Form definiert.

Infolge dieser rechtlichen Grauzone gibt es alleine in Berlin mehrere WGs, die sich nun mit der Ex-GEZ darum streiten, was eine Wohngemeinschaft ist und was nicht. Der jüngste Fall ist ein Wohnprojekt in der Kohlfurter Straße 40 in Berlin-Kreuzberg. Dort leben aktuell 43 Personen, darunter acht Kinder.

Marten Mittelstädt, Anwalt des Projekts, argumentiert, dass der "eigene Eingang" die Haustür zur Kohlfurter Straße 40 sei. Diese Tür ist abschließbar. Sie stelle sicher, dass "fremde" Personen keinen freien Zugang zum Projekt haben. Hinter dieser Tür beginne der kollektiv genutzte Privatbereich. Die Etagen seien für alle Bewohner "ungehindert zugänglich".

Der Beitragsservice hat jedoch die Räumlichkeiten des Wohnprojekts bereits inspiziert und die Einstufung als WG abgelehnt. Daraufhin legten die Bewohner der Kohlfurter Straße 40 Ende Juli Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Laut dem Statistikportal Statista gibt es in der deutschsprachigen Bevölkerung rund 4,92 Millionen Personen, die derzeit in einer WG leben. Bereits jetzt sind die Verwaltungsgerichte mit Verfahren aus jährlich über 20 Millionen Mahnschreiben wegen des Rundfunkbeitrags und 1,5 Millionen beantragten Zwangsvollstreckungen permanent überlastet. Mit der Rechtmäßigkeit des Beitragsservice von ARD und ZDF befassen sich derzeit auch das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof.