ZDF, deutsches Fernsehen
© AFP 2016/ Joe Klamar
Immer mehr Menschen in Deutschland sehen es nicht mehr ein, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Mit ihrem Protest gehen sie an die Öffentlichkeit und Manche sind sogar bereit, für ihre Sache in den Hungerstreik zu treten oder ins Gefängnis zu gehen. Beim Staat stoßen sie bisher aber auf taube Ohren.

Mit einer Gebühr von 17,50 Euro soll jeder deutsche Haushalt den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützen, der wiederum die „Grundversorgung“ mit Information sicherstellen soll. Aber was ist, wenn man gar keine öffentlich-rechtlichen Medien konsumiert und noch nicht einmal einen Fernseher besitzt? Dann zahlt man trotzdem. Und bei Zuwiderhandlung kann es schlimme Konsequenzen geben.

Für einiges Medienecho hat der Fall der „GEZ-Rebellin“ Sieglinde Baumert letztes Jahr gesorgt. Die 46-jährige wurde im Februar 2016 wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags auf ein Vollstreckungsersuchen des MDR hin inhaftiert und verbrachte 61 Tage in der JVA Chemnitz.

Doch die Gefängnisstrafe hat bei der Frau, die weder Fernsehen noch Radio konsumiert, nicht zum Umdenken geführt, im Gegenteil. Mittlerweile formiert sich rund um Baumert eine Widerstandsbewegung. Mit drei weiteren GEZ-Verweigerinnen hat Baumert ein Video veröffentlicht, wo die Frauen ihre Geschichten erzählen.

Sieglinde Baumert, Kathrin Weihrauch, Tetyana Rusina und Mandy Bock sind vereint im Protest gegen die Zwangsabgabe. Sie alle leben fernseh- und radiofrei, bezahlen keine GEZ-Gebühren und gegen alle vier waren Haftbefehle ergangen. Diese wurden mittlerweile zwar zurückgezogen, doch für die Frauen ist klar: Der Kampf geht weiter, denn es geht um die Verteidigung ihrer Grundrechte.

Der Protest werde organisierter, schrieb Kathrin Weihrauch in einer Email an Sputnik und verwies auf die Plattform online-boykott.de. Auf der Seite werden die Geschichten der GEZ-Verweigerer detailliert dargelegt, samt amtlichem Schriftverkehr.
“Es geht nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Es kann nicht sein, dass der Staat einem so etwas auferlegt. Mir geht es darum, dass ich gezwungen werde, für etwas zu bezahlen, was ich nicht haben möchte. Heute braucht man keine Grundversorgung mehr, wie es vielleicht vor 30 Jahren der Fall war“,
erklärt René Ketterer, Betreiber der Plattform. Inhaltlich seien die Öffentlich-rechtlichen oft einseitig und manche Berichte grenzten an Propaganda.

Die Seite verzeichne mittlerweile über drei Millionen Zugriffe monatlich, fährt er fort. Das zeige deutlich, dass das Thema keine Randerscheinung sei.

Außerdem bietet die Plattform ein Forum an, wo sich Betroffene austauschen können. Darin schildern die User ihre eigenen Geschichten, die es nicht in die Medien geschafft haben. Da ist z.B. Reinhard Dowe. Er ist Rentner und weil er seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat, hat seinen Angaben zufolge die Stadt Gelsenkirchen seine Rente gepfändet. Weil er das nicht in Ordnung findet, ist der Rentner am 6. Februar in einen Hungerstreik getreten. Zur Erklärung schreibt er:
Ich streike für mein Grundrecht! Ich verlange die Achtung und Einhaltung meiner Grundrechte! Basta!

Wie ich dem Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen in meinem Widerspruchsschreiben vom 09. 01. 2017 und der Vorsitzenden Frau Dr. Katrin Vernau des Beitragsservice von ARD - ZDF - Deutschlandfunk [vormals GEZ bis 31.12.2012] in meinem Schreiben vom 22. 01. 2017 - beide per Schreiben Einschreiben versandt - angekündigt habe, bin ich seit dem 06. Februar 2017 in den Hungerstreik getreten!

Hier wiederhole ich meine Forderungen:

1. Das umgehende Rückgängig-machen der Pfändung und die Bereitstellung des eingezogenen Betrages von 222,07 € auf mein Bankkonto

2. Die schriftliche Zusicherung der Stadt Gelsenkirchen, dass weitere Pfändungen für den "Beitragsservice von ARD,..." (GEZ) unterbleiben.

3. Die Zusicherung der Übernahme von Anwaltskosten.

Diesen Hungerstreik werde ich - wie ich es auch im Schreiben an die Stadt Gelsenkirchen bereits angedroht habe - solange weiterführen bis die vorgenommene Rentenpfändung bei der Knappschaft einschließlich aller Nebenkosten rückgängig gemacht worden ist und auf meinem Bankkonto gut geschrieben wurde.

Ein Abbruch des Hungerstreikes erfolgt frühestens erst nach Zahlungseingang auf meinem Bankkonto und der schriftlichen Zusicherung der im Schreiben genannten beiden anderen Forderungen aus diesem Streit.
Neben dem Online-Boykott plant die Bürgerinitiative „Grundrechte bewahren“ auch einen Aktionstag gegen den Rundfunkbeitrag, der am 29. April 2017 in Berlin stattfinden soll.