Ab dem 1. Januar 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat dam Dienstag den Weg für die «Ehe für alle» geebnet.

In Österreich wird es künftig für homo- und auch für heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erlaubte am Dienstag nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle. Er machte zugleich den Weg frei zu einer «Ehe light» für alle. Damit können sich nun umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Januar 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden, die bisher der einzige Weg für Homosexuelle zu einer rechtlich bindenden Beziehung war.

Obendrein hätten diese vom obersten Gericht verhängten Neuerungen einen fundamentaleren Charakter als die in Deutschland nur vom Parlament beschlossene Ehe für alle, sagte der Anwalt der Klägerinnen, Helmut Graupner. Erstmals in Europa würden beide Formen als «fundamentales Menschenrecht» anerkannt, so Graupner. Die Alpenrepublik sei damit in einer Pionierrolle.

«Es ist ein dreifacher Jubeltag: Für Homosexuelle, für Heterosexuelle und auch aus Sicht der Menschenrechte», sagte der Anwalt weiter. Der Gerichtshof begründete den Schritt mit dem Diskriminierungsverbot. «Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute aber nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren», hiess es.

Scharfe Kritik vom Kardinal

Scharfe Kritik an der Entscheidung des VfGH kam vom Wiener Kardinal Christoph Schönborn. «Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau», erklärte der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz gegenüber Kathpress. Schönborn zeigte sich «zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen».

Der konservative ÖVP-Chef und vermutlich nächste Kanzler, Sebastian Kurz, hat sich bisher ablehnend zur Ehe unter Homosexuellen geäussert. «Höchstgerichtliche Urteile sind stets zu akzeptieren und wir nehmen es zur Kenntnis», erklärte die ÖVP am Dienstag. Die rechte FPÖ kritisierte das Urteil. Die Sozialdemokraten jubelten. «Spätestens ab 1. Jänner 2019 ist es egal, wer wen liebt in unserem Land», schrieb Kanzler Christian Kern auf Facebook.

Vollerfolg für Klägerinnen

Geklagt hatten zwei verpartnerte Frauen aus Wien. Sie hatten argumentiert, dass der Sohn der einen Frau aus einer anderen Beziehung als «unehelich» gegolten hätte. Das Gericht stiess sich vor allem daran, dass schon durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes als «verheiratet» oder «in eingetragener Partnerschaft lebend» eine Diskriminierung insbesondere angesichts mancher Vorurteile vorliegen könne. In anderen Worten: Rückschlüsse auf die geschlechtliche Orientierung allein aufgrund des Familienstandes sollen nicht mehr möglich sein.

«Lockerer Status»

Konsequenterweise müsse deshalb die Verpartnerung auch heterosexuellen Paaren offenstehen. Diese «Ehe light» bedeute unter anderem keine Treuepflicht, sondern eine Vertrauensbeziehung. Sie bedeute im Trennungsfall auch eine geringere Unterhaltspflicht, sagte Graupner. «Es ist ein lockerer Status.»

In Frankreich sei diese Form seit vielen Jahren verbreitet und man habe gute Erfahrungen damit gemacht. «Es gibt viele heterosexuelle Paare, die den Begriff ‹Ehe› vermeiden möchten.»

«Ehe für alle» bald auch in der Schweiz?

In der Schweiz ist man noch nicht soweit: Doch auch hierzulande steht demnächst ein Entscheid zum Recht zu heiraten für Schwule und Lesben an. Bis spätestens in zwei Jahren muss nämlich der Vorstoss, mit dem die grünliberale Nationalrätin Kathrin Bertschy 2013 die Ehe für alle gefordert hatte, im Parlament umgesetzt sein.